Mitarbeitermanagement: Was können Sie in Zeiten von Corona mit Ihren Mitarbeitern vereinbaren?
Wie können Sie reagieren, wenn Ihre Auslastung (z.B. wegen Corona) zurück geht und Umsatzeinbußen drohen? Nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen liegt das Risiko beim Arbeitgeber und kann nicht auf Mitarbeiter übergewälzt werden.
Vielen Dank an Dr. Günter Steinlechner (Jurist und Unternehmensberater, Spezialgebiet Arbeitsrecht) für die Zusammenfassung.
Wie können Sie reagieren, wenn Ihre Auslastung (z.B. wegen Corona) zurück geht und Umsatzeinbußen drohen? Nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen liegt das Risiko beim Arbeitgeber und kann nicht auf Mitarbeiter übergewälzt werden. Sie haben daher auch dann die Löhne und Gehälter weiterzubezahlen, wenn weniger oder vielleicht sogar gar nichts zu tun ist. Welche Möglichkeiten bestehen, um in dieser Situation die Mitarbeiterkosten zu minimieren, zeigt Ihnen der folgende Artikel.
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