
Dienstverhältnisse richtig beenden
Endet ein Arbeitsvertrag treffen die Arbeitsvertragsparteien unterschiedliche Pflichten.
Endet ein Arbeitsvertrag durch Kündigung der Arbeitgeber:innen, durch Kündigung von Arbeitnehmer:innen, durch einvernehmliche Auflösung oder durch Ablauf einer Befristung, treffen die Arbeitsvertragsparteien unterschiedliche Pflichten. Diese gelten unabhängig davon, ob Arbeitnehmer:innen in einem Saisonbetrieb oder in einem Jahresbetrieb beschäftigt sind.
Was je nach Beendigungsart des Dienstverhältnisses zu beachten ist, finden Sie hier.
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