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Vorzeitige Beendigung der Saison

Vorzeitige Beendigung der Saison

Wie ist mit bestehenden Buchungen oder Dienstverträgen umzugehen, wenn das Hotel wegen Schneemangel oder aus betriebswirtschaftlichen Gründen die Saison früher beendet?

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Es kann aus unterschiedlichen Gründen notwendig sein, die Saison früher als geplant zu beenden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, was tun mit bestehenden Buchungen und den Mitarbeiter:innen?

Wir haben ein paar Aspekte, die Sie bedenken sollten, für Sie zusammengefasst.

Beherbergungsverträge

Es gilt der Grundsatz: Verträge sind einzuhalten. Die vorzeitige Beendigung der Saison und Schließung des Betriebes durch den Hotelier stellt weder einen sachlich gerechtfertigten Rücktrittsgrund im Sinne der AGBH 2006 noch einen Fall von höherer Gewalt dar. Dies bedeutet, dass der Gast prinzipiell auf Erfüllung des rechtswirksam abgeschlossenen Beherbergungsvertrages bestehen kann.

  1. Einvernehmliche Auflösung
    Im gegenseitigen Einvernehmen kann ein Beherbergungsvertrag aufgelöst werden (bitte schriftlich festhalten). Vielleicht haben die Gäste ja auch keine Lust, einen Schiurlaub ohne Schnee zu verbringen oder in ein ansonsten leeres Hotel zu kommen. Sollte man in diesem Zusammenhang die Möglichkeit von pauschalen Abschlagszahlungen oder Gutscheinen für einen etwaigen nächsten Aufenthalt in Betracht ziehen, wäre gleichzeitig zu vereinbaren, dass mit dieser Zahlung sämtliche Ansprüche des Gastes aus der Stornierung des Beherbergungsvertrages durch das Hotel endgültig erledigt sind.
  2. Gleichwertige Ersatzunterkunft
    Sollte der Gast auf die Erfüllung des Vertrages bestehen, können Sie als Ausweg auch eine gleichwertige Ersatzunterkunft anbieten (was schwierig werden könnte, wenn z.B. die Seilbahnen schließen und ein ganzer Ort die Saison frühzeitig beenden möchte). Die Ersatzunterkunft muss bezüglich Lage, Ausstattung, Services oder Standards gleichwertig oder besser sein. Etwaige höhere Preise gehen zu Lasten des ursprünglichen Beherbergungsbetriebes.

Wir empfehlen in jedem Fall den Gast rechtzeitig bzw. langfristig im Voraus über die Schließung zu informieren und für Gäste, die auf eine Beherbergung bestehen eine entsprechende Alternativunterkunft anzubieten.

Dienstverträge

Je nachdem, um wieviel früher die Saison beendet wird, gibt es unterschiedliche Optionen. Vielleicht reicht es, Abschlussarbeiten vorzuziehen, die nächste Saison vorzubereiten und Zeitguthaben oder Urlaube abzubauen. Vielleicht können mit Mitarbeiter:innen einvernehmliche Lösungen gefunden werden. Jedenfalls zu beachten ist die Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeiter:innen an die der Angestellten und die stark eingeschränkten Kündigungsmöglichkeiten bei befristeten Verträgen (gerade, wenn die Saison kurz ist).

Stand: Februar 2024

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Leitung Mitgliederservice E-Mail senden +43 1 5330952-14
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