
Urlaub - Anspruch, Ausmaß, Verbrauch, Ersatzleistung
Mitarbeiter:innen haben Anspruch auf Urlaub – was müssen Sie als Arbeitgeber:in diesbezüglich beachten?
Urlaubsausmaß
Den Arbeitnehmer:innen gebührt für jedes Arbeitsjahr ein bezahlter Urlaub. Das Urlaubsausmaß beträgt bei einer 6-Tage-Woche 30 Werktage, bei einer 5-Tage-Woche 25 Werktage, usw. In der Hotellerie müssen die Urlaubstage nicht auf Werktage zwischen Montag und Samstag fallen, sie können auf alle Wochentage zwischen Montag und Sonntag aufgeteilt werden. Feiertage, die in einen Urlaub fallen, zählen nach einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes nicht als Urlaubstage. Für sie ist das jeweilige Feiertagsentgelt zu berücksichtigen.
Urlaubsanspruch
Der Anspruch von Arbeitnehmer:innen auf Urlaub entsteht in den ersten 6 Monaten des Arbeitsvertrages im Verhältnis zu der im Arbeitsjahr zurückgelegten Dienstzeit. Nach 6 Monaten ist der volle Urlaubsanspruch gegeben. Ab dem 2. Arbeitsjahr steht der Urlaubsanspruch mit Beginn des Arbeitsjahres bereits in voller Höhe zu. Der Urlaubsanspruch verkürzt sich unter anderem durch mehr als 30-tägige Zeiten des Präsenz- oder Zivildienstes sowie durch Mütter- und Väterkarenzen, nicht hingegen durch längere Krankenstände.
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