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Arbeit an Feiertagen

Diese Ansprüche haben Mitarbeiter, wenn sie an einem Feiertag arbeiten:

Wenn ein Mitarbeiter an einem Feiertag arbeitet, erhält er zuerst das Feiertagsentgelt. Das ist jenes Entgelt, das erhalten hätte, auch wenn er nicht gearbeitet hätte.

Beispiel 1 (Beginn):

Der Feiertag ist ein Donnerstag. Der Mitarbeiter arbeitet in einem Stadthotel im Backoffice und kann an diesem Tag zu Hause bleiben. Er erhält das Entgelt für die Zeit, die er an einem Donnerstag gearbeitet hätte, wenn dieser kein Feiertag gewesen wäre, zum Beispiel für 8 Stunden.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

RechtsserviceE-Mail senden+43 1 5330952-14

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