
Fallweise Beschäftigte bzw. "Aushilfen"
Fallweise Beschäftigte sind Mitarbeiter:innen, die in unregelmäßiger Folge tageweise bei der selben Dienstgeberin bzw. beim selben Dienstgeber beschäftigt werden.
Solche Mitarbeiter:innen dürfen nur im Einzelfall eingesetzt werden, es muss ihnen außerdem unbenommen sein, einen vom Betrieb gewünschten Einsatz abzulehnen. Sind diese Voraussetzungen gegeben, liegt pro Einsatz jeweils ein einzelnes befristetes Dienstverhältnis mit dem/der Mitarbeiter:in vor.
Aktueller Status
Das ist Ihr aktueller Status
Sind Sie noch nicht Teil des ÖHV-Netzwerkes?
Informieren Sie sich jetzt über die Vorteile der ÖHV-Mitgliedschaft und lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen!