
Beendigungsarten von Arbeitsverhältnissen
Soll ein Arbeitsverhältnis beendet werden, stellt sich die Frage, in welcher Form und ob Formvorschriften notwendig sind.
Einvernehmliche Lösung
Die einvernehmliche Lösung ist eine zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen getroffene Vereinbarung, durch die das Arbeitsverhältnis an einem festgelegten Termin beendet wird. Es ist dabei weder eine bestimmte Frist noch ein Termin einzuhalten. Die einvernehmliche Lösung kann grundsätzlich formfrei, das heißt mündlich oder schriftlich, erfolgen.
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