Senkung der Lohnnebenkosten
Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) sinkt ab 2025 von 3,9 % auf 3,7 %. Es gibt aber eine gesetzliche Ermächtigung, diesen Beitrag über eine innerbetriebliche Festlegung bereits 2023 und 2024 auf 3,7 % zu senken. Beginnend mit 2023 wird auch der Unfallversicherungsbeitrag von 1,2 % auf 1,1 % sinken. Der Beitrag zum Insolvenz-Entgeltfonds ist mit 2022 von 0,2 % auf 0,1 % gesenkt worden.
Die Entlastung des Faktors Arbeit über eine Senkung der Lohnnebenkosten ist ein langjährige Forderung der ÖHV. Leider fallen die jeweiligen Senkungen denkbar gering aus, sind aber zumindest ein Schritt in die richtige Richtung.
Beitrag zum Insolvenz-Entgeltfonds
Beginnend mit 2022 ist der IESG-Beitrag von 0,2 % auf 0,1 % gesenkt worden.
Unfallversicherungsbeitrag
Mit 01.01.2023 wird der Unfallversicherungsbeitrag (UV-Beitrag) von derzeit 1,2 % auf 1,1 % gesenkt.
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