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Steuerbegünstigte Überstunden

2024 und 2025 können bis zu 18 Überstunden/Monat (bzw. 200 Euro) steuerbegünstigt ausbezahlt werden (statt davor 10 Stunden und maximal 86 Euro). Derzeit kommt es bei Steuerprüfungen vermehrt zu Nachforderungen bei der Auszahlung von steuerbegünstigten Überstunden.

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Ausgangssituation

Bis Ende 2023 bestand die Möglichkeit, bis zu 10 Überstunden bzw. max. 86 Euro im Monat lohnsteuerfrei auszubezahlen. Für die Jahre 2024 und 2025 wurde die Grenze auf 18 Überstunden bzw. max. 200 Euro pro Monat erhöht. Der Betrieb ist im Rahmen einer Prüfung durch das Finanzamt oder die ÖGK verpflichtet, nachzuweisen, dass diese 10 bzw. 18 Überstunden im Monat auch tatsächlich von den einzelnen Beschäftigten geleistet worden sind.

Achtung

  • Die Finanzverwaltung vertritt auf Basis einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 16.11.2023, Ra 2021/15/0091 die Rechtsansicht, dass im Falle einer Durchrechnung der wöchentlichen Normalarbeitszeit erst ab der 10. Stunde am Tag bzw. ab der 49. Stunde pro Woche eine Überstunde vorliegt und nur solche Überstunden steuerbegünstigt ausbezahlt werden können. Dazu ist auch noch ein Verfahren beim Bundesfinanzgericht anhängig. Betriebe wurden im Zuge von Prüfungen bereits mit Nachforderungen konfrontiert.

Steuerbegünstigte Überstunden und Durchrechnung der wöchentlichen Normalarbeitszeit

Ab 01.11.2024 können alle Betriebe, also auch Saisonbetriebe, die Möglichkeiten der Durchrechnung der wöchentlichen Normalarbeitszeit nutzen, indem sie diese mit ihren Vollzeitkräften und Teilzeitkräften, auch mit Saisonkräften, ausdrücklich vereinbaren.

Alle Betriebe, besonders die Saisonbetriebe, sollten daher überlegen,

  • ob sie mit der Durchrechnung der Normalarbeitszeit das Anfallen von Überstunden vermeiden bzw. reduzieren wollen oder
  • ob sie ohne Durchrechnung der Normalarbeitszeit das vermehrte Anfallen von Überstunden mit 50 % Zuschlag akzeptieren und damit mehr Überstunden steuerbegünstigt auszahlen können.

Stand: November 2024

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

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