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Auflösungsabgabe bei Beendigung von Dienstverhältnissen

Wird ein echtes oder freies Dienstverhältnis, das der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegt, vom Arbeitsgeber beendet, ist bis Ende 2019 eine Auflösungsabgabe zu entrichten.

Auflösungsabgabe entfällt ab 2020

Zusammen mit anderen arbeitsrechtlichen Änderungen wurde die Abschaffung der Auflösungsabgabe mit Ende 2019 beschlossen. Hintergrund der Abschaffung ist die finanzielle Entlastung der Arbeitgeber, ebenso fällt ein bürokratischer Aufwand weg.

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Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

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