Auflösungsabgabe bei Beendigung von Dienstverhältnissen
Wird ein echtes oder freies Dienstverhältnis, das der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegt, vom Arbeitsgeber beendet, ist bis Ende 2019 eine Auflösungsabgabe zu entrichten.
Aktueller Status
Das ist Ihr aktueller Status
Sind Sie noch nicht Teil des ÖHV-Netzwerkes?
Informieren Sie sich jetzt über die Vorteile der ÖHV-Mitgliedschaft und lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen!