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Praktikant:innen über Erasmus+

Praktikant:innen über Erasmus+

Das Erasmus+ Programm bietet geförderte Europapraktika für Auszubildende in Österreichs Hotellerie an. Sie haben eine Bewerbung erhalten? Wir haben die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst.

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Was ist Erasmus+?

Das Programm Erasmus+ ermöglicht Auszubildenden mit einer Förderung während der Ausbildung ein Praktikum in europäischen Ländern zu absolvieren. Es ist das größte Programm zur Förderung von Auslandsaufenthalten zu Lernzwecken und der transnationalen Zusammenarbeit weltweit.

Die Auszubildenden erhalten über das Erasmus Programm der Europäischen Union ein Stipendium, um einen Teil ihrer Ausbildung im Ausland zu verbringen.  Sie besitzen im Normalfall die Europäische Krankenversicherungskarte und haben zudem eine private Unfall- und Haftpflichtversicherung. Die An- und Abreise organisieren sich die Teilnehmenden selbst.
 

Es handelt sich hierbei um Auszubildende aus den Bereichen:

  • Touristik, Hotel und Gastronomie (Catering, Service und Küche)
  • Wellness, Sport, Fitness und Animation
  • Beauty, Styling und Hairdressing
  • Marketing, Eventmanagement und Administration
  • Vorschulerziehung und Kinderbetreuung
     

Müssen die Praktikant:innen bei der Österreichischen Gesundheitskasse angemeldet werden?

Lt. Auskunft der ÖGK müssen die Praktikant:innen nicht in Österreich angemeldet werden. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass der/die Praktikant:in eine sogenannte “A1 Bescheinigung” des Heimatlandes vorlegen kann. Diese bestätigt, dass der/die Praktikant:in im Heimatland versichert ist. 

Studierende, die in Ihrem Heimatland über eine aufrechte staatliche Krankenversicherung verfügen, können auf Antrag vom Krankenversicherungsträger im Herkunftsstaat eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) ausgestellt bekommen. In der Regel muss für die Verwendung der EVK die Rückseite der Karte mit einem Gültigkeitsdatum versehen sein. Bloße Sternchen beim Gültigkeitsdatum sind nicht ausreichend!

Die Person, die entsendet wird, unterliegt im Normalfall den Rechtsvorschriften des Heimatlandes. Mehr Informationen finden Sie auch auf der Seite der ÖGK: “Entsendung ins Ausland” und auf der Seite des OeAD zum Thema Versicherung.

Es gibt die Möglichkeit, den Praktikant:innen ein Taschengeld, in Form einer geringfügigen Anstellung, zu bezahlen.

 

To dos der Hotels

Stellung von Unterkunft und Logis oder die Möglichkeit, sich in Apartments selbst zu versorgen. Die Praktikant:innen bekommen ein Erasmus-Scholarship-Gehalt von ca. 450 bis 520 Euro netto pro Monat von Erasmus+ und eine Förderung für An- und Abreise. 

Lassen Sie sich den Ausbildungsvertrag vorlegen, um sichergehen zu können, dass es sich von einem Ausbildungsinstitut entsendete Student:innen/Lehrlinge handelt.

Den Praktikant:innen muss ein:e Tutor:in zugewiesen werden, der/die als feste Ansprechperson für die Betreuung und die Evaluierung verantwortlich ist. Zudem müssen die benötigten Unterlagen (Learning Agreement, Evaluierung, Zertifkat) fristgerecht ausgefüllt werden.
 

Meldepflicht

Bei Praktika unter 3 Monaten gibt es in Österreich keine Meldepflicht für Praktikant:innen. EU/EWR und Schweizer Bürger:innen sind grundsätzlich zu einem Aufenthalt auf dem Gebiet der Mitgliedsstaaten von bis zu drei Monaten berechtigt. 
Quelle: OeAD
Bei Aufenthalten über 3 Monaten müssen die Praktikant:innen einen Nebenwohnsitz anmelden. Sie finden alle Infos und auch das Formular für die benötigte Anmeldebescheinigung auf der Seite der MA35 Referat EWR. Es muss eine Gebühr verrichtet werden - die Abwicklung erfolgt persönlich oder online. Mit diesem bestätigten Formular kann der/die Praktikant:in bei der Behörde/Magistrat einen Nebenwohnsitz anmelden. Deutsche Staatsangehörige benötigen keine Anmeldebescheinigung.
Quelle: EURES European Employment Services - Kontakt 

 

Ihr Ansprechpartner

Mag.(FH) Kristin Oberweger

Mag.(FH) Kristin Oberweger

Mitgliederservice Arbeitsmarktinitiativen E-Mail senden +43 1 5330952-32
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