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Dienstverhältnisse richtig beenden

Endet ein Arbeitsvertrag treffen die Arbeitsvertragsparteien unterschiedliche Pflichten.

Dr. Guenter Steinlechner
Artikel von Dr. Guenter Steinlechner

Jurist und Unternehmensberater, Spezialgebiet Arbeitsrecht

Endet ein Arbeitsvertrag durch Kündigung des Arbeitgebers, durch Kündigung des Arbeitnehmers, durch einvernehmliche Auflösung oder durch Ablauf einer Befristung, treffen die Arbeitsvertragsparteien unterschiedliche Pflichten. Diese gelten unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer in einem Saisonbetrieb oder in einem Jahresbetrieb beschäftigt ist. Diese unterschiedlichen Pflichten umfassen nicht nur Pflichten des Arbeitgebers, wie eine ordnungsgemäße Endabrechnung oder die Ausstellung eines Dienstzeugnisses, sondern auch Pflichten des Arbeitnehmers, wie die Rückgabe von Arbeitsmitteln, die dem Betrieb gehören.

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Mag. Maria Wottawa

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