Steuerbegünstigte Überstunden ab 2026
Ab 2026 können nur mehr bis zu 15 Überstundenzuschläge pro Monat in Höhe von maximal 170 Euro steuerbegünstigt ausbezahlt werden. Im Jahr 2027 soll diese Anzahl dann wieder auf den alten Wert (10 Überstunden bis maximal 120 Euro) sinken.
Achtung: Bei Steuerprüfungen kommt es vermehrt zu Nachforderungen!
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Ausgangssituation
- Bis Ende 2023 bestand die Möglichkeit, bis zu 10 Überstunden bzw. max. 86 Euro im Monat lohnsteuerfrei auszubezahlen. Für die Jahre 2024 und 2025 wurde die Grenze auf 18 Überstunden bzw. max. 200 Euro pro Monat erhöht.
- Ab 2026 werden bis zu 15 Überstundenzuschläge pro Monat in Höhe von maximal 170 Euro nicht besteuert. Für 2027 soll die Grenze wieder auf 10 Stunden bzw. 120 Euro zurückgeführt werden.
Der Betrieb ist im Rahmen einer Prüfung durch das Finanzamt oder die ÖGK verpflichtet, nachzuweisen, dass diese Überstunden im konkreten Monat auch tatsächlich von den einzelnen Beschäftigten geleistet worden sind.
Achtung
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Die Finanzverwaltung vertritt auf Basis einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 16.11.2023, Ra 2021/15/0091 die Rechtsansicht, dass im Falle einer Durchrechnung der wöchentlichen Normalarbeitszeit erst ab der 10. Stunde am Tag bzw. ab der 49. Stunde pro Woche eine Überstunde vorliegt und nur solche Überstunden steuerbegünstigt ausbezahlt werden können. Dazu ist auch noch ein Verfahren beim Bundesfinanzgericht anhängig. Betriebe wurden im Zuge von Prüfungen bereits mit Nachforderungen konfrontiert.
Steuerbegünstigte Überstunden und Durchrechnung der wöchentlichen Normalarbeitszeit
Seit 01.11.2024 können alle Betriebe, also auch Saisonbetriebe, die Möglichkeiten der Durchrechnung der wöchentlichen Normalarbeitszeit nutzen, indem sie diese mit ihren Vollzeitkräften und Teilzeitkräften, auch mit Saisonkräften, ausdrücklich vereinbaren.
Alle Betriebe, besonders die Saisonbetriebe, sollten daher überlegen,
- ob sie mit der Durchrechnung der Normalarbeitszeit das Anfallen von Überstunden vermeiden bzw. reduzieren wollen oder
- ob sie ohne Durchrechnung der Normalarbeitszeit das vermehrte Anfallen von Überstunden mit 50 % Zuschlag akzeptieren und damit mehr Überstunden steuerbegünstigt auszahlen können.
Stand: Februar 2026