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ÖHV bringt Beschwerde gegen Booking.com bei der EU-Kommission ein
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ÖHV bringt Beschwerde gegen Booking.com bei der EU-Kommission ein

Eine ganze Reihe von Praktiken der Plattform mit der Riesen-Marktmacht verstößt gegen den Digital Markets Act. Die ÖHV will das endgültig abstellen.

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Die Österreichische Hotelvereinigung (ÖHV) hat bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde gegen Booking.com eingebracht. Der Vorwurf: Die Plattform verstößt mit mehreren Geschäftspraktiken gegen ihre Pflichten nach dem Digital Markets Act (DMA). Booking.com ist seit Mai 2024 als sogenannter Gatekeeper eingestuft und damit zu fairen, transparenten und nichtdiskriminierenden Bedingungen gegenüber Hotels verpflichtet. Die ÖHV regt an, dass die Europäische Kommission einen Nichteinhaltungsbeschluss erlässt und Booking.com zur Änderung seiner Geschäftsbedingungen verpflichtet.

 

DMA nutzen, wofür er geschaffen wurde: Plattform-Giganten kontrollieren

Wie groß der Handlungsbedarf ist, zeigt die kürzlich veröffentlichte European Hotel Distribution Study 2026 des europäischen Dachverbands HOTREC. In Österreich entfallen 73,9 % aller Buchungen über Online-Plattformen auf Booking Holdings, deutlich mehr als im EU-Schnitt von 68,8 %. Europaweit berichten 51 % der Hotels, dass Plattformen ihre Preise unterbieten, 2023 waren es noch 43 %. „Wenn ein Konzern drei von vier Plattformbuchungen kontrolliert, sind seine Geschäftsbedingungen keine Verhandlungssache mehr, sondern Diktat. Genau für diese Situation hat die EU den Digital Markets Act geschaffen. Jetzt muss er auch durchgesetzt werden", sagt ÖHV-Generalsekretär Markus Gratzer.

 

Die 5 Beschwerdepunkte der ÖHV 

Geprüft wurden jene Klauseln der Booking-Geschäftsbedingungen, die von ÖHV-Mitgliedsbetrieben ausdrücklich beanstandet wurden:

  • Preisunterbietung ohne Zustimmung: Booking.com darf laut eigenen Bedingungen den Zimmerpreis auf eigene Kosten senken, ohne das Hotel zu informieren oder zu fragen. Das untergräbt die Preishoheit der Betriebe und wirkt wirtschaftlich wie eine verbotene Bestpreisklausel. Laut HOTREC-Studie haben 80 Prozent der betroffenen Hotels einer solchen Unterbietung nicht zugestimmt.
  • Sichtbarkeit gegen Provision: Booking.com räumt in den eigenen Bedingungen ein, dass die Höhe der Provision das Ranking beeinflussen kann, und bietet Programme an, bei denen Hotels für bessere Platzierungen mehr bezahlen. Seit Juli 2026 wird der Genius-Rabatt zudem allen Reisenden angezeigt. Wer nicht teilnimmt, wirkt automatisch teurer. Die ÖHV sieht darin eine Diskriminierung zwischen gewerblichen Nutzern.
  • Zahlungsgebühren ohne Obergrenze: Booking.com kann Kosten der Zahlungsabwicklung vollständig an die Hotels weiterverrechnen, ohne Obergrenze, Aufschlüsselung oder Prüfrecht. 65 Prozent der Hotels in Europa nutzen Booking.com Payments. 
  • Stornos und Nachlässe über den Kopf der Hotels hinweg: Obwohl die Bedingungen die Zustimmung des Hotels vorsehen, werden in der Praxis Buchungen storniert oder Preisnachlässe gewährt, ohne das Hotel zu fragen. Die Stornoquote bei Booking.com-Buchungen liegt laut Studie bei 19,0 Prozent, mehr als doppelt so hoch wie bei Buchungen über die Hotelwebsite mit 9,1 Prozent.
  • Sperre ohne Vorwarnung: 17 Gründe erlauben Booking.com, ein Hotel sofort und ohne vorherige Mahnung zu sperren. Darunter sind Generalklauseln wie ein Verhalten, das „mit dem globalen Geschäftsmodell nicht vereinbar" sei. Eine Möglichkeit zur Stellungnahme ist nicht vorgesehen. „Viele Betriebe trauen sich nicht, selbst gegen Booking.com vorzugehen, weil sie Nachteile auf der Plattform befürchten. Das allein zeigt, wie groß die Abhängigkeit ist. Deshalb geht die ÖHV voran und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Brüssel", so Gratzer.

 

Die 5 Forderungen der ÖHV an die Europäische Kommission

  • Preisnachlässe nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Hotels zu gewähren und transparent auszuweisen,
  • die Gewichtung aller Rankingfaktoren einschließlich kommerzieller Parameter offenzulegen und die Genius-Darstellung so zu gestalten, dass nicht teilnehmende Hotels nicht automatisch teurer erscheinen,
  • nur angemessene und vorab offengelegte Zahlungsgebühren zu verrechnen,
  • Stornos und Nachlässe nur nach dokumentierter Zustimmung vorzunehmen und Beträge ohne Zustimmung rückzuerstatten,
  • Sperrgründe auf objektiv nachprüfbare Tatbestände zu beschränken und Hotels vorab eine Frist zur Stellungnahme einzuräumen.

 

Die ÖHV appelliert an die Bundesregierung, die Beschwerde auf europäischer Ebene zu unterstützen und sich gegen eine Abschwächung der Plattformregeln einzusetzen: „Booking Holdings hat 2025 einen Umsatz von 26,9 Mrd. US-Dollar erzielt. Es geht hier nicht um David gegen Goliath aus Prinzip, sondern um faire Spielregeln für Tausende Familienbetriebe, die ohne Plattform kaum sichtbar sind und mit ihr kaum Handlungsspielraum haben", so Gratzer.

 

Hintergrund

  • Der Digital Markets Act (Verordnung (EU) 2022/1925) verpflichtet große Plattformen zu fairen Bedingungen. Die Europäische Kommission hat Booking.com am 13. Mai 2024 als Gatekeeper für Online-Vermittlungsdienste im Bereich Unterkunftsbuchungen eingestuft. 
  • Der Europäische Gerichtshof hat am 19. September 2024 festgestellt, dass die früheren Bestpreisklauseln von Booking.com gegen EU-Wettbewerbsrecht verstießen (C-264/23). 
  • Die European Hotel Distribution Study 2026 wurde von Prof. Roland Schegg (HES-SO Valais-Wallis) mit HOTREC und nationalen Hotelverbänden durchgeführt. Sie basiert auf Angaben von 2.713 Hotels aus 28 Ländern für das Jahr 2025. 
Martin Stanits

Martin Stanits

Leitung Public Affairs & Unternehmenssprecher E-Mail senden +43 1 5330952-20
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