Abgeltung der Vorstellungskosten
Autor: Dr. Günter Steinlechner, Jurist und Unternehmensberater, Spezialgebiet Arbeitsrecht
Fordert ein Arbeitgeber Stellenwerber zur persönlichen Vorstellung im Betrieb auf, so nimmt die Rechtsprechung an, dass sich der Arbeitgeber damit stillschweigend zum Ersatz der mit dem Vorstellungsgespräch verbundenen Kosten verpflichtet.
Gerade bei Stellenwerbern aus anderen Staaten oder zumindest aus anderen Bundesländern kann es zu einer längeren Anreise und damit zu nicht geringfügigen Reisekosten kommen.
Dieser Content ist exklusiv für ÖHV Mitglieder
Melden Sie sich an, um diesen Artikel weiterzulesen!
Sind Sie noch nicht Teil des ÖHV-Netzwerkes?
Informieren Sie sich jetzt über die Vorteile der ÖHV-Mitgliedschaft und lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen!