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Abgeltung der Vorstellungskosten

Autor: Dr. Günter Steinlechner, Jurist und Unternehmensberater, Spezialgebiet Arbeitsrecht

Fordert ein Arbeitgeber Stellenwerber zur persönlichen Vorstellung im Betrieb auf, so nimmt die Rechtsprechung an, dass sich der Arbeitgeber damit stillschweigend zum Ersatz der mit dem Vorstellungsgespräch verbundenen Kosten verpflichtet.

Gerade bei Stellenwerbern aus anderen Staaten oder zumindest aus anderen Bundesländern kann es zu einer längeren Anreise und damit zu nicht geringfügigen Reisekosten kommen.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

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