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Vertragsformen

Benötigt ein Unternehmer Unterstützung, kann er Arbeitnehmer beschäftigen. Er kann aber auch mit anderen Unternehmern als Vertragspartnern zusammenarbeiten. Je nachdem, welche Zusammenarbeit ein Unternehmer anstrebt, kann er mit seinem Vertragspartner einen Arbeitsvertrag, einen freien Dienstvertrag oder einen Werkvertrag abschließen.

Dr. Guenter Steinlechner
Artikel von Dr. Guenter Steinlechner

Jurist und Unternehmensberater, Spezialgebiet Arbeitsrecht

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis. Das ist eine Vertragsform, die auf Dauer ausgerichtet ist. Der Arbeitsvertrag muss daher durch Auflösungserklärung von einer der beiden Vertragsparteien beendet werden. Der Arbeitnehmer erbringt Dienstleistungen in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit. Er ist an persönliche Weisungen des Arbeitgebers gebunden, in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert und muss seine Arbeitsleistung höchstpersönlich erbringen. Er unterliegt allen arbeitsrechtlichen Regeln und ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse anzumelden. Der Arbeitgeber führt für ihn Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer ab.

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Mag. Maria Wottawa

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