Kündigung des Arbeitsvertrages
Je nachdem, ob Arbeitgeber:innen oder Arbeitnehmer:innen kündigen bzw. ob es sich um Arbeiter:innen oder Angestellte handelt, sind bei der Auflösung von Dienstverhältnissen unterschiedliche Fristen und Termine zu beachten.
Lesezeit:
Kündigung des Arbeitsvertrages
Begriff
Die Kündigung ist eine Form der Auflösung des Arbeitsvertrages, bei der eine bestimmte Frist und ein bestimmter Termin einzuhalten sind. Sie kann sowohl von Arbeitgeber:innen als auch von Arbeitnehmer:innen ausgesprochen werden. Arbeitgeber:innen müssen keinen Grund für die Kündigung von Arbeitnehmer:innen geltend machen. Ein solcher ist nur bei der Kündigung von kündigungsgeschützten Arbeitnehmer:innen nachzuweisen.
Beachten Sie: Als Kündigungstermin gilt derjenige Tag, an dem der Arbeitsvertrag durch eine davor ausgesprochene Kündigung endet. Zwischen dem Ausspruch der Kündigung durch die Arbeitgeber:innen und dem Kündigungstermin muss die Kündigungsfrist liegen und vollständig eingehalten sein. Ist das nicht der Fall, liegt eine fristwidrige Kündigung vor, die zu einem Anspruch der Arbeitnehmer:innen auf Schadenersatz führt. Der/die Arbeitnehmer:in ist dabei so zu stellen, als hätte der/die Arbeitgeber:in fristgerecht gekündigt. Man nennt diesen Anspruch auf Schadenersatz auch „Kündigungsentschädigung“.
Aktueller Status
Das ist Ihr aktueller Status
Sind Sie noch nicht Teil des ÖHV-Netzwerkes?
Informieren Sie sich jetzt über die Vorteile der ÖHV-Mitgliedschaft und lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen!