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Kündigung des Arbeitsvertrages

Kündigung des Arbeitsvertrages

Je nachdem, ob Arbeitgeber:innen oder Arbeitnehmer:innen kündigen bzw. ob es sich um Arbeiter:innen oder Angestellte handelt, sind bei der Auflösung von Dienstverhältnissen unterschiedliche Fristen und Termine zu beachten.

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Dr. Guenter Steinlechner
Artikel von Dr. Guenter Steinlechner

Jurist und Unternehmensberater, Spezialgebiet Arbeitsrecht

Kündigung des Arbeitsvertrages

Begriff

Die Kündigung ist eine Form der Auflösung des Arbeitsvertrages, bei der eine bestimmte Frist und ein bestimmter Termin einzuhalten sind. Sie kann sowohl von Arbeitgeber:innen als auch von Arbeitnehmer:innen ausgesprochen werden. Arbeitgeber:innen müssen keinen Grund für die Kündigung von Arbeitnehmer:innen geltend machen. Ein solcher ist nur bei der Kündigung von kündigungsgeschützten Arbeitnehmer:innen nachzuweisen.

Beachten Sie: Als Kündigungstermin gilt derjenige Tag, an dem der Arbeitsvertrag durch eine davor ausgesprochene Kündigung endet. Zwischen dem Ausspruch der Kündigung durch die Arbeitgeber:innen und dem Kündigungstermin muss die Kündigungsfrist liegen und vollständig eingehalten sein. Ist das nicht der Fall, liegt eine fristwidrige Kündigung vor, die zu einem Anspruch der Arbeitnehmer:innen auf Schadenersatz führt. Der/die Arbeitnehmer:in ist dabei so zu stellen, als hätte der/die Arbeitgeber:in fristgerecht gekündigt. Man nennt diesen Anspruch auf Schadenersatz auch „Kündigungsentschädigung“.

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