Erlass des Zentralarbeitsinspektorates zur erlaubten Höchstarbeitszeit!
Mit Erlass vom 13.12.2019 hat das Zentralarbeitsinspektorat festgelegt, dass für die Berechnung des Durchschnittes der Wochenarbeitszeit ausschließlich ein rollierender Zeitraum von 17 Wochen herangezogen werden darf.
Dr. Günter Steinlechner hat die Auswirkungen dieses Erlasses für uns zusammengefasst...
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