Zum Inhalt
Insolvenz-Entgelt-Fonds reformieren statt reflexartig Lohnnebenkosten erhöhen
Presse

Insolvenz-Entgelt-Fonds reformieren statt reflexartig Lohnnebenkosten erhöhen

Die ÖHV legt ein IEF-Reformpaket vor: Fremdkosten raus, Fehlanreize weg, mehr Rückflüsse, und fordert die Saisonkontingente nicht als Faustpfand in der Fonds-Debatte zu verwenden.

Lesezeit: 

Dem Insolvenz-Entgelt-Fonds fehlen im kommenden Jahr laut Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann 154,9 Mio. Euro. Ihre Antwort darauf: eine Verdopplung des Arbeitgeberzuschlags von 0,1 auf 0,2% der Beitragsgrundlage. „Dabei hat der Rechnungshof eine ganze Reihe von Reformvorschlägen ausgearbeitet, die Finanzierungslücke schließen, ohne Arbeitgeberbetriebe in der Krise noch stärker zu belasten“, betont Dr. Markus Gratzer, Generalsekretär der Österreichischen Hotelvereinigung. Die Beitragserhöhung würde ausgerechnet die Betriebe treffen, die in schwierigen Zeiten die Beschäftigten halten: „Das wäre das falscheste Signal der Regierung und allen voran der Arbeitsministerin an die Wirtschaft.“ Gleichzeitig würde Schumann die von der Regierung und damit auch von ihr angekündigte Lohnnebenkostensenkung konterkarieren, so Gratzer.

 

Saisonkontingente sind kein Verhandlungspfand

Besonders kritisch sieht Gratzer, dass Schumann die Verordnung für die Saisonkontingente blockiert, weil die IEF-Finanzierung nach ihren Vorstellungen nicht gelingt. Die Wintersaison steckt in den Startlöchern, Arbeitsverträge, Unterkünfte und Dienstpläne sollten längst fixiert sein. Schumann legt das alles aufs Eis. „Zum Leidwesen auch der Beschäftigten, die die Arbeit der fehlenden Kolleg:innen übernehmen müssen. Das kann nicht ihr Ziel sein“, so Gratzer. An einer sofortigen Kundmachung der Kontingente und einer mehrjährigen Festlegung führe kein Weg vorbei.

 

Kontingent kann gar nicht zu hoch sein

Das mehrjährige Kontingent sollte sich an der Obergrenze orientieren, erklärt Gratzer: „Dass das Kontingent heuer höher war als der Bedarf hat niemandem geschadet. Das AMS vermittelt zuerst inländische und EU-Bürger:innen und erst im nächsten Schritt – wenn eine Stelle unbesetzt bleibt – auf Bewerber:innen aus Drittstaaten. Egal, wie hoch das Kontingent ist. Niemand hat einen Nachteil daraus, dass Kontingentplätze nicht genutzt wurden. Probleme gibt es nur, wenn Saisonniers fehlen.“ Offene Stellen gebe es in der Branche immer, so Gratzer: „So hoch kann das Kontingent gar nicht sein. Das ganze Prozedere dauert so lange, da ist jedes Unternehmen froh, wenn sich jemand aus dem Inland direkt beim Betrieb meldet, da geht das von heute auf morgen. Die Panikmache der Gewerkschaft vor zu hohen Kontingenten ist absolut unbegründet.“

 

Hotellerie für IEF fast irrelevant

Noch dazu belastet der Tourismus mit einem Anteil von 6% der Auszahlungen den IEF minimal. Herstellung von Waren, Handel und Bau verursachen bei einem Anteil von 38% an der Gesamtbeschäftigung 60% aller Auszahlungen: „Da ausgerechnet die Hotellerie in Geiselhaft zu nehmen kann nur einen Grund haben: möglichst viel Schaden anrichten zu wollen.“ 

 

Sechs Vorschläge für einen stabilen Insolvenzentgeltfonds

Für die IEF-Reform hat die ÖHV sechs konkrete Vorschläge. Sie basieren auf dem Bericht „Insolvenz-Entgelt“ des Rechnungshofs (Reihe BUND 2026/26) vom September 2026:

 

  • Insolvenzgeld nicht für Bildungspolitik ausgeben: Seit 2018 werden Internatskosten von Lehrlingen aus dem IEF refundiert, bis zu 50 Mio. Euro pro Jahr. Das ist Bildungs- und nicht Insolvenzpolitik und gehört ins Bildungsbudget. 

  • Ansprüche prüfen, Spitzenbeträge deckeln: Der Rechnungshof warnt vor der Anspruchsmaximierung bei schwer überprüfbaren Posten wie Überstunden und Zeitguthaben. Nötig sind klare Nachweispflichten, ein gesetzlich gesicherter Zugang der IEF-Service GmbH zu Lohnverrechnungsdaten und die Anrechnung neuer Einkommen bei der Kündigungsentschädigung. Spitzenansprüche – 2024 erhielten 151 Personen jeweils mehr als 100.000 Euro – sind zu begrenzen, Durchschnittsverdiener bleiben voll geschützt.

  • Mehr Geld aus Insolvenzverfahren holen: Wenn sich ausgerechnet ein Fonds, der auf Insolvenzen spezialisiert ist, sich nur rund 15% seiner Auszahlungen aus den Insolvenzverfahren zurückholt, läuft etwas falsch. Eine systematische Abstimmung mit Finanzverwaltung und Sozialversicherung würde pro zehn Prozentpunkten mehr Rückfluss rund 27 Mio. Euro jährlich bringen.

  • Lohnbetrug verhindern: Wer Löhne zurückhält, weil die Beschäftigten ohnehin über den IEF abgesichert sind, muss persönlich haften. Strafgelder aus Lohn- und Sozialdumping sollen zweckgebunden in den Fonds fließen. Das schützt redliche Betriebe vor unfairer Konkurrenz.

  • Zyklische Finanzierungslücken günstig überbrücken statt Beiträge erhöhen: Steigen in Krisenzeiten die Ausgaben des IEF und die Einnahmen sinken, soll der Bund eine Zwischenfinanzierung in Form eines günstigen Kredits gewähren. Zurückgezahlt wird, wenn die Konjunktur wieder anspringt. Das verhindert die derzeit programmierter zusätzliche Belastung der Wirtschaft ausgerechnet in Krisenzeiten. 

  • Verwaltung straffen: Außerdem rät der Rechnungshof, die Zahl der Standorte des Fonds von sechs auf vier zu senken.

 

Eine Erhöhung der IEF-Beiträge – und damit eine Belastung von Arbeitgeberbetrieben und eine zusätzliche Gefährdung von Arbeitsplätzen in ohnehin schwierigen Zeiten – wäre damit nicht nötig. „Und es kann auch kaum Gegenargumente geben“, fordert Gratzer auf, die Effekte der ÖHV-Vorschläge konkret zu berechnen und die Saisonkontingente unabhängig davon sofort freizugeben.

Martin Stanits

Martin Stanits

Leitung Public Affairs & Unternehmenssprecher E-Mail senden +43 1 5330952-20
Zur Hauptnavigation
Print Share

Diesen Artikel teilen

Das geistige Eigentum an allen Texten, Bildern und Videos auf dieser Website liegt bei der Österreichischen Hotelvereinigung oder wurde mit Genehmigung des jeweiligen Inhabers der entsprechenden Rechte verwendet. Es ist gestattet, diese Website zu betrachten, Extrakte auszudrucken, auf die Festplatte Ihres Computers zu speichern und an andere Personen weiterzuleiten. Es ist jedoch nicht gestattet, die Inhalte kommerziell zu nutzen oder Inhalte – auch in Teilen – in Publikationen zu verwenden. Weitergehende Rechte sind mit der Nutzung dieser Website nicht verbunden. Die Österreichische Hotelvereinigung ist nicht verantwortlich für fremde Inhalte von Websites, auf die von dieser Seite verwiesen wird.