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Zulagen und Zuschläge in der Hotellerie

Zulagen und Zuschläge in der Hotellerie

Der Kollektivvertrag regelt, welche Zuschläge und Zulagen in der Hotellerie für Arbeiter:innen und Angestellte zu berücksichtigen sind?

Dr. Guenter Steinlechner
Artikel von Dr. Guenter Steinlechner

Jurist und Unternehmensberater, Spezialgebiet Arbeitsrecht

Höhe der Zulagen

  • Ab 01. Mai 2023:

    Nachtarbeitszuschlag:      26 Euro
    Fremdsprachenzulage:     35 Euro
    Fehlgeldentschädigung:   36 Euro
     

  • Bis zum 01. Mai 2023 gelten noch folgende Sätze:

    Nachtarbeitszuschlag:      24 Euro
    Fremdsprachenzulage:     32 Euro
    Fehlgeldentschädigung:   33 Euro

Im Gegensatz zu vielen anderen Kollektivverträgen sehen die Kollektivverträge für Arbeiter:innen und Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe nur wenige Zulagen vor. Für Arbeiter:innen ist die Fremdsprachenzulage und der Nachtarbeitszuschlag, für Angestellte die Fremdsprachenzulage, der Nachtarbeitszuschlag und die Fehlgeldentschädigung bei der Lohnverrechnung zu berücksichtigen.

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Mag. Maria Wottawa

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