Zum Inhalt
Hotelsterne 2020-25

Hotelsterne 2020-25

Der Kriterienkatalog für die Hotelsterne-Klassifizierung wurde überarbeitet. Wir haben ihn auf die wichtigsten Änderungen durchgesehen.

Lesezeit: 

Die Hotelverbände aus den 17 Mitgliedsländern der Hotelstars Union haben unter der Schirmherrschaft der HOTREC den Kriterienkatalog für die Hotelsterne-Klassifizierung überarbeitet. Wir haben den Kriterienkatalog auf die wichtigsten Änderungen für Sie durchgesehen.

Was gibt es Neues?

  • Mehr Internationalität: zweisprachige MitarbeiterInnen sind ab 2020 ein Muss-Kriterium ab 2*, zweisprachige Websites und Ladegeräte/Adapter auf Wunsch ab 3* und internationale Fernsehsender ab 4*.
  • Eine Ladestation für Elektroautos bringt zukünftig Punkte, ist aber für keine Kategorie verpflichtend.
  • Eine physische Rezeption ist nicht mehr zwingend notwendig, aber ein 10 (statt bisher 14)/16/24 Stunden „besetzter Empfangsdienst“ muss bei 3*/4*/5*-Betrieben gewährleistet sein. Aus der 24h-Erreichbarkeit per Telefon für alle Kategorien wird „24 Stunden über digitale Kommunikation oder Telefon erreichbar“.
  • Eine gesicherte Gepäckaufbewahrung für Gäste ist künftig schon ab 3* Pflicht.
  • Bargeldlose Zahlung muss in allen kategorisierten Hotels möglich sein.
  • Regenschirm am Empfang oder im Zimmer ist zukünftig ein Muss-Kriterium ab 3*, Schuhanzieher/-löffel am Zimmer bereits ab 4* vorgeschrieben.
  • Die Größe für ein Doppelbett ist mit 1,8x2,0 m erst ab 3* vorgegeben. Die jährliche Kopfkissen-Tiefenreinigung oder Neuanschaffung ist nun Pflicht für alle Kategorien. Die Neuanschaffung von Matratzen vor max. 5 (statt bisher 3) Jahren.
  • Telekommunikation: Auf Wunsch Gerät zur internen und externen Kommunikation samt Bedienungsanleitung (gedruckt oder digital) als Muss für 3* und 4*. Der Gast muss beim Check in auf dieses Angebot hingewiesen werden (z.B. durch einen Aufsteller oder eine Bildschirm-Information). Wenn im Zimmer kein Telefon ist, muss auf der Zimmertür die Nummer der Rezeption inkl. Landesvorwahl angeführt werden. 5*-Häuser müssen ein Gerät zur internen und externen Kommunikation auf dem Zimmer samt zweisprachiger Bedienungsanleitung (gedruckt oder digital) haben. WLAN im öffentlichen Bereich und in den Zimmern ist Pflicht für alle Kategorien.
  • Allergenfreundliche Produkte im Restaurant bringen zukünftig Punkte, sind aber nicht verpflichtend, ebenso wie das Anbieten von Babyausstattung auf Wunsch (zB Hochstuhl, Wickelauflage, Babyphone) und zentrale Sanitäranlagen für Hotelgäste.
  • Eine mobile Version der Website und eine Einladung zur Bewertung bringt künftig Punkte, ist aber für keine Kategorie Pflicht.
  • Ein Gästelift ist bei mehr als 3 Stockwerken (inkl. Erdgeschoß) für 4* und 5* Pflicht.

Wurden die Sterne-Kriterien auch nachhaltiger?

  • Paperless: Eine Self-Check-in-Möglichkeit wird ab 2020 mit 3 Punkten honoriert (ist aber natürlich nicht Pflicht). Serviceleitfaden und Infomaterial können auch digital angeboten werden (zweisprachig ab 3*).
  • Die tägliche Zimmerreinigung ist nach wie vor ein Muss-Kriterium für alle Kategorien, neu ist die explizit vorgesehene Opt-out-Möglichkeit.
  • Der tägliche Handtuchwechsel ist weiterhin „auf Wunsch“ vorgesehen.
  • Bettwäschewechsel mindestens 1x/Woche bei 1-3* und mindestens 2x/Woche ab 4* bleibt, wurde aber ergänzt um eine opt-out-Möglichkeit. Auf Wunsch muss – wie bisher - im 4* und 5* Segment ein täglicher Bettwäschewechsel möglich sein.
  • Aus dem aktuellen Zeitschriftenangebot im 5* wurde ein „aktuelles Medienangebot gedruckt oder digital“. Das tagesaktuelle Zeitungsangebot im 4* und 5* Segment wurde gestrichen.
  • Beim Angebot von Hygieneartikeln wie Zahnbürste, Zahnpasta oder Rasierer, gibt es den grundsätzlichen Zusatz „auf Wunsch“ (was in der Praxis schon bisher so gehandhabt wurde) und wurde auf für 1* Pflicht, Seife oder Waschlotion am Waschbecken ist unverändert für alle Kategorien ein Muss, ebenso Duschgel ab 2* wie bisher (ohne Angabe zur Verpackungsgröße, Einzelflacons sind kein Thema mehr). Zusätzliche Kosmetikartikel (wie z.B. Schaumbad, Duschhaube, Nagelfeile, Wattestäbchen, Wattepads, Bodylotion etc.) sind weiterhin Pflicht für 4* und 5* (max. 3 statt max. 4), Papier-Gesichtstücher weiterhin ab 3*.
  • Slipper gibt es unverändert im 4*-Hotel auf Wunsch und im 5*-Haus als Standard.
  • Gleich geblieben sind auch die Regeln bezüglich Minibar. Sie ist für 4* und 5* vorgesehen, wobei bei 4* - wie schon bisher - auch 16 h Roomservice oder Maxibar auf jeder Etage zulässig sind.
  • Das Vorhandensein eines Wäschebeutels für 3*, 4* und 5* ist nun ausdrücklich erwähnt – ressourcenschonend wären hier natürlich wiederverwendbare Beutel aus Stoff.

In Österreich erfolgt die Klassifizierung nach Hotelsternen durch die Wirtschaftskammer.

Hier finden Sie alle Infos dazu sowie die Kontaktdaten in den jeweiligen Bundesländern.

Auf der Website der Hotelstars Union gibt es auch schon den Entwurf für die Kriterien ab 2025.

Stand: Februar 2024

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Rechtsservice E-Mail senden +43 1 5330952-14
Zur Hauptnavigation
Print Share

Diesen Artikel teilen

Das geistige Eigentum an allen Texten, Bildern und Videos auf dieser Website liegt bei der Österreichischen Hoteliervereinigung oder wurde mit Genehmigung des jeweiligen Inhabers der entsprechenden Rechte verwendet. Es ist gestattet, diese Website zu betrachten, Extrakte auszudrucken, auf die Festplatte Ihres Computers zu speichern und an andere Personen weiterzuleiten. Es ist jedoch nicht gestattet, die Inhalte kommerziell zu nutzen oder Inhalte – auch in Teilen – in Publikationen zu verwenden. Weitergehende Rechte sind mit der Nutzung dieser Website nicht verbunden. Die Österreichische Hoteliervereinigung ist nicht verantwortlich für fremde Inhalte von Websites, auf die von dieser Seite verwiesen wird.