EU-Acrylamidverordnung
Die EU-Acrylamidverordnung gilt für alle EU-Mitgliedsländer seit dem 11. April 2018.
Die Acrylamidverordnung hat das Ziel, Acrylamid, das im Verdacht steht, krebserregend zu sein, bei bestimmten hocherhitzten Lebensmitteln zu reduzieren.
Für Hotelbetriebe bzw. Hotelrestaurants gilt nur Anhang II Teil A (siehe Verordnung Seite 17), hier geht es um Minimierungsmaßnahmen für drei Produktkategorien. Diese sind: Pommes frites, selbstgebackenes Brot und Backwaren sowie getoastete Sandwiches. Als Minimierungsmaßnahmen sind z.B. für Pommes frites genannt: Erdäpfelsorten mit niedrigem Stärkegehalt zu verwenden oder die Kartoffeln in Wasser einzuweichen, um den Stärkegehalt zu reduzieren. Die Verordnung sieht vorerst keine Strafen vor.
Stand: April 2018