
Saisoniers und neue Stammsaisoniers
Das Saisonierskontingent für 2022 wird für den Tourismus auf 1.989 erhöht und zudem können 2022 nach 10 Jahren wieder Stammsaisoniers registriert werden, die dann künftig außerhalb des Kontingentes beschäftigt werden können. Bitte machen Sie in Frage kommende Personen auf diese Möglichkeit aufmerksam!
Neue Stammsaisoniers
Viele Hoteliers beschäftigen seit Jahren dieselben verlässlichen Saisoniers, welche häufig bereits zur Stammmannschaft zählen. Die Zahl der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen ist jedoch beschränkt (Stichwort Kontingent). Dies hat bei den Unternehmen sowie Mitarbeiter:innen zunehmend zu Planungsunsicherheiten für die Saison geführt, weil das AMS die Bewilligungen erst nach einer Arbeitsmarktprüfung in jedem Einzelfall (Ersatzkraftverfahren) erteilen darf. Mit der Stammsaisoniers-Regelung können sich Saisonarbeitskräfte als Stammsaisoniers registrieren lassen und anschließend Beschäftigungsbewilligungen außerhalb von Kontingenten und ohne Arbeitsmarktprüfung für die Saison erhalten, wenn sie unter den folgenden Kriterien in Österreich beschäftigt waren:
− in den vergangenen fünf Kalenderjahren (2017 bis 2021);
− in zumindest drei Kalenderjahren;
− im selben Wirtschaftszweig Tourismus jeweils mindestens drei Monate;
− im Rahmen von Kontingenten.
Stammsaisoniers müssen sich bis Ende 2022 beim AMS registrieren und stehen anschließend der Branche jedes Jahr als Saisoniers zur Verfügung, womit sie dauerhaft von den Erleichterungen profitieren. Saisonbewilligungen für registrierte Stammsaisoniers werden wie bisher nicht auf die Kontingente angerechnet. Die Arbeitsmarktprüfung entfällt. Stammsaisoniers sind bei der Wahl des Arbeitgebers flexibel.
Für den Antrag sind eine Antrags- und Ausstellungsgebühr von jeweils 14,30 Euro, pro Beilage 3,90 Euro und eine Verwaltungsabgabe von 2,10 Euro zu entrichten. Die Registrierung ist nur einmal erforderlich und gilt auf unbestimmte Zeit.
Der Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung nach § 5 Abs. 6a AuslBG kann an jeder regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice gestellt werden oder per Mail direkt bei den Ausländer:innenfachzentren.
Der Antrag auf Registrierung als Stammsaisonier kann bei Vorliegen einer entsprechenden Vollmacht auch von Arbeitgeber:innen im Zuge der Beantragung der Beschäftigungsbewilligung gestellt werden.
Bitte machen Sie in Betracht kommende Personen auf diese Möglichkeit aufmerksam!
Weitere Infos sowie das Antragsformular finden Sie auf der AMS-Website (unten).
Zusammenfassung
Dieser Content ist exklusiv für ÖHV Mitglieder
Melden Sie sich an, um diesen Artikel weiterzulesen!
Sind Sie noch nicht Teil des ÖHV-Netzwerkes?
Informieren Sie sich jetzt über die Vorteile der ÖHV-Mitgliedschaft und lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen!