
Saisoniers und Stammsaisoniers
Das Saisonierskontingent für 2023 wird für den Tourismus auf 3.389 erhöht und zudem können seit 2022 laufend Stammsaisoniers registriert werden, die dann künftig außerhalb des Kontingentes beschäftigt werden können. Bitte machen Sie in Frage kommende Personen auf diese Möglichkeit aufmerksam!
Die Saisonbewilligung ist eine befristete Beschäftigungsbewilligung, die aufgrund einer jährlich erlassenen Verordnung des Bundesministers für Arbeit für bestimmte Beschäftigungsbereiche (Land- und Forstwirtschaft, Tourismus) erteilt werden darf. Es handelt sich um Wirtschaftszweige, für die nicht genügend Arbeitskräfte aus dem Inland zur Verfügung stehen.
Bundesländer-Kontingente 2023 erhöht
Das Saisonierskontingent wurde im Juli 2022 um 1.000 und Ende 2022 um weitere 400 erhöht - für den Wirtschaftszweig Tourismus steht somit 2023 ein Kontingent von 3.389 ausländischen Arbeitskräften für die befristete Beschäftigung bereit und wird auf die Bundesländer wie folgt aufgeteilt:
- Burgenland: 21
- Kärnten: 209
- Niederösterreich: 53
- Oberösterreich: 234
- Salzburg: 963
- Steiermark: 344
- Tirol: 1.009
- Vorarlberg: 503
- Wien: 53
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