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Rot-Weiß-Rot-Karte

Rot-Weiß-Rot-Karte

Wer kann eine Rot-Weiß-Rot-Karte beantragen? Welche Voraussetzungen gelten aktuell? Wie erhalten Stammmitarbeiter:innen Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte?

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  • Es gibt Punkte für Sprachkenntnisse in Spanisch, Französisch, Italienisch, Bosnisch, Kroatisch sowie Serbisch. Gleichzeitig wird das erforderliche Sprachniveau bei der Stammmitarbeiter:innen-Regelung für die Inanspruchnahme der Rot-Weiß-Rot-Karte auf A1 abgesenkt.

Die Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) kann von Staatsangehörigen eines Drittstaats beantragt werden, das sind Personen, die weder EWR-Bürger:innen noch Schweizer:innen sind.

Der Aufenthaltstitel ist zur längerfristigen Integration von Drittstaatsangehörigen in den österreichischen Arbeitsmarkt gedacht, nicht zur Abdeckung kurzfristiger Spitzen. Sie wird - bei Vorliegen aller Voraussetzungen -  für 24 Monate ausgestellt und berechtigt zur befristeten Niederlassung und zur Beschäftigung bei einem/einer bestimmten Arbeitgeber:in in Österreich.

Parallel zur Reform der RWR-Karte wurde das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) dahingehend novelliert, dass die Antragstellung auf Erteilung des Aufenthaltstitels für einen erweiterten Personenkreis auch im Inland ermöglicht wird, sofern die Einreise nach Österreich rechtmäßig erfolgt ist.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Rechtsservice E-Mail senden +43 1 5330952-14

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