Rot-Weiß-Rot-Karte
Welche Voraussetzungen gibt es aktuell für den Erhalt einer Rot-Weiß-Rot-Karte? Welche Reformen sind geplant, um dem Fachkräftemangel künftig wirksamer entgegen zu wirken? Wie erhalten Saisoniers Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte?
Geplante Neuerungen
Stammmitarbeiterregelung für langjährige Saisoniers
- Saisonarbeitskräfte, die bereits seit mehreren Jahren Saisonarbeit in einem Betrieb geleistet haben, sollen künftig unabhängig von Alter und Qualifikation eine Rot-Weiß-Rot-Karte für die Beschäftigung bei ihre bisherigen Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin erhalten.
- Als Stammmitarbeiter:innen gelten Saisonarbeitskräfte, die über 2 Kalenderjahre als registrierte Stammsaisoniers mindestens 7 Monate pro Kalenderjahr im selben Wirtschaftszweig beschäftigt waren.
- Um als Stammmitarbeiter:innen aufgenommen werden zu können, braucht es außerdem ausreichende Deutschkenntnisse (A2) sowie einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Servicestelle für Rot-Weiß-Rot-Karte
Die Austrian Business Agency (ABA) soll mit der Unit „Work in Austria“ künftig Antragsteller:innen bei der Zulassung von Fach- und Schlüsselkräften im Rahmen des Rot-Weiß-Rot-Karten Verfahrens unterstützen und informieren (inkl. Recht auf Akteneinsicht).
Fachkräfte in Mangelberufen
- Für Fachkräfte in Mangelberufen werden für den Nachweis einer Berufsausbildung im Mangelberuf dann einheitlich 30 Punkte vergeben.
- Die Punktevergabe erfolgt unabhängig davon, ob für den beantragten Beruf eine Lehrausbildung, der Abschluss einer berufsbildenden Schule oder ein Studium erforderlich ist.
- Um das Kriterium der ausbildungsadäquaten Berufserfahrung besser berücksichtigen zu können, soll künftig die Vergabe von Punkten pro Halbjahr und nicht wie bisher pro Jahr erfolgen. Somit können zwei Punkte pro Jahr Berufserfahrung erreicht werden, wobei die Berufserfahrung in Österreich noch höher bewertet wird.
Sonstige Schlüsselkräfte
- Die Gehaltsuntergrenze für Schlüsselkräfte über 30 Jahre soll gesenkt werden und liegt nun bei allen Altersgruppen bei derzeit 2.835 Euro, das sind 50 % der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage.
- Die Berufserfahrung wird auch bei einer anderen Ausbildung angerechnet.
- Gleiche Punkteanzahl für Englisch- und Deutschkenntnisse, wenn die Unternehmenssprache Englisch ist.
- Die Punktevergabe für den Nachweis der Berufserfahrung erfolgt zukünftig pro Halbjahr statt pro Jahr.
Dieser Content ist exklusiv für ÖHV Mitglieder
Melden Sie sich an, um diesen Artikel weiterzulesen!
Sind Sie noch nicht Teil des ÖHV-Netzwerkes?
Informieren Sie sich jetzt über die Vorteile der ÖHV-Mitgliedschaft und lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen!