
Rot-Weiß-Rot-Karte
Welche Voraussetzungen gelten aktuell für den Erhalt einer Rot-Weiß-Rot-Karte? Welche Reformen traten mit 01. Oktober 2022 in Kraft, um dem Fachkräftemangel künftig wirksamer entgegen zu wirken? Wie erhalten Saisoniers Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte?
Die Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) kann von Staatsangehörigen eines Drittstaats beantragt werden, das sind Personen, die weder EWR-Bürger noch Schweizer sind. Der Aufenthaltstitel ist zur längerfristigen Integration von Drittstaatsangehörigen in den österreichischen Arbeitsmarkt gedacht, nicht zur Abdeckung kurzfristiger Spitzen. Sie wird - bei Vorliegen aller Voraussetzungen - für 24 Monate ausgestellt und berechtigt zur befristeten Niederlassung und zur Beschäftigung bei einem/einer bestimmten Arbeitgeber:in in Österreich.
Parallel zur Reform der RWR-Karte wurde das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) dahingehend novelliert, dass die Antragstellung auf Erteilung des Aufenthaltstitels für einen erweiterten Personenkreis auch im Inland ermöglicht wird, sofern die Einreise nach Österreich rechtmäßig erfolgt ist.
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