
Rot-Weiß-Rot-Karte
Wer kann eine Rot-Weiß-Rot-Karte beantragen? Welche Voraussetzungen gelten aktuell? Wie erhalten Stammmitarbeiter:innen Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte?
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Es gibt Punkte für Sprachkenntnisse in Spanisch, Französisch, Italienisch, Bosnisch, Kroatisch sowie Serbisch. Gleichzeitig wird das erforderliche Sprachniveau bei der Stammmitarbeiter:innen-Regelung für die Inanspruchnahme der Rot-Weiß-Rot-Karte auf A1 abgesenkt.
Die Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) kann von Staatsangehörigen eines Drittstaats beantragt werden, das sind Personen, die weder EWR-Bürger:innen noch Schweizer:innen sind.
Der Aufenthaltstitel ist zur längerfristigen Integration von Drittstaatsangehörigen in den österreichischen Arbeitsmarkt gedacht, nicht zur Abdeckung kurzfristiger Spitzen. Sie wird - bei Vorliegen aller Voraussetzungen - für 24 Monate ausgestellt und berechtigt zur befristeten Niederlassung und zur Beschäftigung bei einem/einer bestimmten Arbeitgeber:in in Österreich.
Parallel zur Reform der RWR-Karte wurde das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) dahingehend novelliert, dass die Antragstellung auf Erteilung des Aufenthaltstitels für einen erweiterten Personenkreis auch im Inland ermöglicht wird, sofern die Einreise nach Österreich rechtmäßig erfolgt ist.
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