Ökosoziale Steuerreform
Anfang Oktober hat die Bundesregierung die Eckpunkte der ökosozialen Steuerreform präsentiert, die bis zum Ende der Legislaturperiode 2024 eine Entlastung im Ausmaß von 18 Mrd. Euro bringen soll.
Mit "Weniger Dreck in der Luft, aber mehr Geld im Börsel" fasste Vizekanzler Kogler die Ziele der ökosozialen Steuerreform zusammen. Wir haben - vor allem aus Sicht des Tourismus - die wichtigsten bisher bekannten Eckpunkte aufgelistet:
CO2-Bepreisung und Klimabonus
Ab 01. Juli 2022 wird CO2-Ausstoß mit einer zusätzlichen Steuer belegt. Der Einstiegspreis beträgt 30 Euro pro Tonne und steigt dann bis 2025 auf 55 Euro. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung gehen unter anderem in Form eines Klimabonus zurück zur Bevölkerung. Der Bonus wird, je nachdem wo man wohnt und ob man öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung hat oder auf das Auto angewiesen ist, ausbezahlt und parallel zu den Einnahmen jährlich steigen. 2022 wird es vier Stufen geben: 100 Euro, 133 Euro, 167 Euro und 200 Euro pro Jahr und Person, für Kinder gibt es die Hälfte des Klimabonus.
Senkung der Körperschaftssteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt aktuell 25 % vom steuerpflichtigen Einkommen und soll 2023 und 2024 um jeweils 1 % gesenkt werden.
Dieser Content ist exklusiv für ÖHV Mitglieder
Melden Sie sich an, um diesen Artikel weiterzulesen!
Sind Sie noch nicht Teil des ÖHV-Netzwerkes?
Informieren Sie sich jetzt über die Vorteile der ÖHV-Mitgliedschaft und lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen!