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Mahnungen: Mahnschreiben Muster

Prinzipiell sieht das österreichische Recht keine Verpflichtung zur Mahnung vor; eine Klage ist aber ab dem ersten Tag des Zahlungsverzuges möglich...

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Grundsätzlich hat ein Gast, soweit nicht anders vereinbart (Anzahlung) spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Beherbergungsentgelt zzgl. etwaiger Sonderentgelte zu bezahlen. Tut er das nicht, befindet er sich im Schuldnerverzug.

Prinzipiell sieht das österreichische Recht keine Verpflichtung zur Mahnung vor. Grundsätzlich ist die Klage ab dem ersten Tag des Zahlungsverzuges möglich. Im Regelfall ist es aber aufgrund der Gebräuche in der Praxis nicht üblich, gleich zu klagen. Mahnen sollte man daher jedenfalls umgehend nach dem Ablauf der Zahlungsfrist. Sinnvoll ist jedenfalls eine schriftliche Aufforderung unter Setzung einer Frist mit Endtermin, deren Zugang man auch nachweisen kann (z.B.: Einschreiben, Faxbestätigung, E-Mail Empfangsbestätigung). Zeitlich betrachtet sollte man nicht mehr als eine Zahlungserinnerung und maximal zwei Mahnungen verschicken.

 

Vorlagen für Mahnschreiben finden Sie unten im Downloadbereich.

Fälligkeit von Geldüberweisungen

  • Für Unternehmensgeschäfte gilt: ist ein Fällgkeitstermin vorgegeben, so hat der Schuldner den Überweisungsauftrag so rechtzeitig zu erteilen, dass der geschuldete Betrag bei Fälligkeit auf dem Konto des Gläubigers wertgestellt ist.
  • Für Verbrauchergeschäfte gilt: es genügt, wenn der Verbraucher am Tag der Fälligkeit einen Überweisungsauftrag erteilt. Somit ist eine um 23:59 Uhr getätigte Überweisung noch dem jeweiligen Kalendertag zuzurechen und somit rechtzeitig.

 

Nähere Informationen zu Verzugszinsen finden Sie hier.

 

Stand: März 2017

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Rechtsservice E-Mail senden +43 1 5330952-14
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