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Bargeld

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Bargeld ist bei den Österreicher:innen hoch im Kurs. Welche Vor- und Nachteile hat das Handling mit Bargeld? Gibt es in Österreich Bargeld-Obergrenzen? Ein paar Fakten zum Thema Bares...

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Nur Bares ist Wahres?

Das Thema Bargeld taucht immer wieder in der politischen Diskussion auf, im September 2022 haben mehr als 530.000 Österreicher:innen das Volksbegehren "Für uneingeschränkte Bargeldzahlung" unterschrieben.

Die wichtigsten Argumente für das Bezahlen mit Bargeld sind Anonymität und Sicherheit, weil keine Gefahren von Hacker- oder Phishing-Angriffen bestehen und kein Login oder Code erforderlich ist. Zudem fallen bei Barzahlung normalerweise keine Gebühren an - obgleich das Handling von Bargeld aufwändig ist. Digitale Bezahlmethoden hingegen sind leichter zu tracken und kosten Geld, das vielleicht vordergründig der Händler bezahlt, aber wohl letztendlich auf die Preise umgelegt wird.

Wie darf bezahlt werden?

Es gibt in Österreich eine gesetzlich veran­kerte Annahmeverpflichtung für Euromünzen und -noten. Sie erfüllen die Funktion eines gesetzlichen ­Zahlungsmittels.

Die Annahmepflicht von Münzen ist dahingehend eingeschräkt, dass Gebietskörperschaften nur bis zu 100 Stück und alle übrigen Personen bis zu 50 Stück akzeptieren müssen. Euro-Banknoten müssen gemäß § 61 Nationalbankgesetz zum Nennwert unbeschränkt angenommen werden. Daher steht der generelle Ausschluss der Annahme einzelner bestimmter Banknotenkategorien (z.B. keine 200- oder 500-Euro-Scheine) mit dem in § 61 NBG verankerten Grundsatz der unbeschränkten Annahmepflicht für Euro-Banknoten im Widerspruch. Der 500-Euro-Schein wird seit Ende 2018 nicht mehr ausgegeben, die im Umlauf befindlichen Scheine behalten aber unbegrenzt ihre Gültigkeit und sollen weiterhin gesetzliches Zahlungsmittel bleiben.

Wie kann es bei einer generellen Annahmepflicht sein, dass Unternehmen die Bezahlung einer Ware oder einer Leistung an ­Bedingungen wie z.B. Barzahlung nur bis zu bestimmten Obergrenzen knüpfen? Das hängt damit zusammen, dass das Gesetz keine Sanktionen vorsieht. Wichtig ist jedenfalls, dass rechtzeitig und deutlich auf die Bedingungen hingewiesen wird (damit z.B. Gäste noch entscheiden können, ob sie konsumieren möchten).

Deklaration bei Einreise

Natürliche Personen, die in die EU ein- oder aus der EU ausreisen und Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr mit sich führen, müssen diesen Betrag bei Grenzübertritt anmelden. Damit sollen illegale Geldbewegungen wie z.B. im Zusammnhang mit Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus unterbunden werden.

Zu "Barmitteln" im Sinne der Verordnung gehören Banknoten und Münzen (einschließlich Währungen, die nicht mehr in Umlauf sind, aber noch bei einem Finanzinstitut oder einer Zentralbank umgetauscht werden können), übertragbare Inhaberpapiere wie Schecks, Reiseschecks, Solawechsel und Zahlungsanweisungen, Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 % oder Goldbarren, -nuggets oder -klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 %. Kasino-Spielmarken (sog. Chips) gelten nicht als Barmittel.

Infos des Finanzministeriums zur Deklaration von Barmitteln bei Grenzübertritt

Prävention von Geldwäsche

Die Gewerbeordnung verpflichtet bestimmte Gewerbetreibende, Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ergreifen. Die Hotellerie gehört nicht zu dieser Gruppe. Wenn Gäste allerdings Beträge jenseits der 10.000 Euro bar bezahlen möchten, stellt man sich unweigerlich die Frage, was der Hintergrund dieser unüblichen Vorgangsweise sein könnte und ob man derart hohe Geldsummen im Haus haben möchte.

Weiterführende Informationen der WKO

 

Stand: September 2023

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

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