Zum Inhalt

Wie werden Überstunden bei Teilzeitbeschäftigten behandelt?

Wann liegt Teilzeitarbeit vor und was haben Sie hinsichtlich Mehr- und Überstunden zu beachten?

Autor: Dr. Günter Steinlechner, Jurist und Unternehmensberater, Spezialgebiet Arbeitsrecht

Lesezeit: 

Teilzeitarbeit ist eine der am meisten diskutierten Beschäftigungsformen. Auf der einen Seite wollen viele Menschen aus den unterschiedlichsten Gründen keine Vollzeitverpflichtung eingehen, auf der anderen Seite ist Teilzeitarbeit zur Abdeckung von Auftragsspitzen auch für die Betriebe interessant. Was Sie bei Teilzeitarbeit zu beachten haben, erfahren Sie im Folgenden.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Rechtsservice E-Mail senden +43 1 5330952-14

Aktueller Status

Das ist Ihr aktueller Status

Abmelden

E-Mail Adresse : team@oehv.at


Sind Sie noch nicht Teil des ÖHV-Netzwerkes?

Informieren Sie sich jetzt über die Vorteile der ÖHV-Mitgliedschaft und lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen!

Zur Hauptnavigation
Print Share

Diesen Artikel teilen

Das geistige Eigentum an allen Texten, Bildern und Videos auf dieser Website liegt bei der Österreichischen Hoteliervereinigung oder wurde mit Genehmigung des jeweiligen Inhabers der entsprechenden Rechte verwendet. Es ist gestattet, diese Website zu betrachten, Extrakte auszudrucken, auf die Festplatte Ihres Computers zu speichern und an andere Personen weiterzuleiten. Es ist jedoch nicht gestattet, die Inhalte kommerziell zu nutzen oder Inhalte – auch in Teilen – in Publikationen zu verwenden. Weitergehende Rechte sind mit der Nutzung dieser Website nicht verbunden. Die Österreichische Hoteliervereinigung ist nicht verantwortlich für fremde Inhalte von Websites, auf die von dieser Seite verwiesen wird.