Umsatzsteuer bei All-in-Packages
Die Steuerberatungskanzlei Prodinger & Partner hat für uns zum Thema "umsatzsteuerrechtliche Behandlung von All-in-Packages" folgende Informationen zusammengestellt...
ACHTUNG
Von 01. Juli bis 31. Dezember 2021 fällt die Umsatzsteuer auf Logis sowie Speisen & Getränke auf 5 %.
Die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (einschließlich Beheizung) unterliegen seit dem 01. November 2018 grundsätzlich dem ermäßigten Steuersatz von 10 %. Während der Corona-Krise wird die Umsatzsteuer von 01. Juli 2020 bis 31. Dezember 2021 auf 5 % gesenkt.
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