Viele in Österreich angekommene Ukrainer:innen würden gerne im Tourismus Fuß fassen. Aktuell sind bereits 1.529 Menschen in der Branche tätig!
Untenstehend die wichtigsten rechtlichen Neuerungen zu diesem Thema, sowie die Vorstellung der NGO Tralalobe, die sich speziell für Ukrainer:innen mit Interesse am Tourismus bemüht. Die ÖHV und Tralalobe haben gemeinsam eine Liste an interessierten Personen erarbeitet, die Sie sich gerne zusenden lassen können. Vielleicht ist ja jemand für Ihr Hotel dabei!
Erleichtertes Aufenthaltsrecht
Das temporäreAufenthaltsrechtfür Ukrainer:innen wurde bis 04. März 2024 verlängert und besteht unabhängig von der Ausstellung eines neuen Ausweises für Vertriebene. Das bedeutet, dass das Aufenthaltsrecht unabhängig vom Gültigkeitsdatum auf diesem Ausweis jedenfalls weiterhin besteht. Die Ausweise mit dem verlängerten Gültigkeitsdatum werden automatisch an die Adressen der Vertriebenen im Zentralen Melderegisters (ZMR) versandt, ohne dass sie einen Antrag stellen müssen.
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