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Ukrainische Mitarbeiter:innen für die Hotellerie
Arbeit & Fachkräfte

Ukrainische Mitarbeiter:innen für die Hotellerie

Für vertriebene Ukrainer:innen wurde das temporäre Aufenthaltsrecht bis 04. März 2024 verlängert und seit 21. April 2023 brauchen Personen mit einen Ausweis für Vertriebene keine Beschäftigungsbewilligung mehr.

21. April 2023

Viele in Österreich angekommene Ukrainer:innen würden gerne im Tourismus Fuß fassen. Aktuell sind bereits 1.529 Menschen in der Branche tätig!

Untenstehend die wichtigsten rechtlichen Neuerungen zu diesem Thema, sowie die Vorstellung der NGO Tralalobe, die sich speziell für Ukrainer:innen mit Interesse am Tourismus bemüht. Die ÖHV und Tralalobe haben gemeinsam eine Liste an interessierten Personen erarbeitet, die Sie sich gerne zusenden lassen können. Vielleicht ist ja jemand für Ihr Hotel dabei! 

 

Erleichtertes Aufenthaltsrecht

Das temporäre Aufenthaltsrecht für Ukrainer:innen wurde bis 04. März 2024 verlängert und besteht unabhängig von der Ausstellung eines neuen Ausweises für Vertriebene. Das bedeutet, dass das Aufenthaltsrecht unabhängig vom Gültigkeitsdatum auf diesem Ausweis jedenfalls weiterhin besteht. Die Ausweise mit dem verlängerten Gültigkeitsdatum werden automatisch an die Adressen der Vertriebenen im Zentralen Melderegisters (ZMR) versandt, ohne dass sie einen Antrag stellen müssen.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag.(FH) Kristin Oberweger

Mag.(FH) Kristin Oberweger

Mitgliederservice Arbeitsmarktinitiativen E-Mail senden +43 1 5330952-32

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