
Lehrlingsförderung
Sie bilden Lehrlinge in Ihrem Betrieb aus? Hier erfahren Sie, welche Förderungen im Zusammenhang mit der Lehrlingsausbildung möglich sind und wie sie diese am besten nutzen können.
Die Förderung von Lehrlingen und Lehrbetrieben wird in Österreich über die Wirtschaftskammer abgewickelt.
Förderungen für Lehrbetriebe
- Basisförderung
Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) auszubilden, werden im folgenden Ausmaß gefördert:
- für das 1. Lehrjahr 3 kollektivvertragliche Bruttolehrlingseinkommen
- für das 2. Lehrjahr 2 kollektivvertragliche Bruttolehrlingseinkommen
- für das 3. bzw. 4. Lehrjahr je 1 kollektivvertragliches Bruttolehrlingseinkommen - Förderung für Internatskosten
- Coaching und Beratung: Lehre statt Leere
- Förderung für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten
- Förderung für ausgezeichnete und gute Lehrabschlüsse
- Weitere Förderungen für Lehrbetriebe
- AMS-Förderung für ausgewählte Lehrlinge
Das AMS fördert die Ausbildung ausgewählter Lehrlinge, wie z.B. Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit oder mit Teilqualifikation oder Erwachsene (Ü18), die durch eine Lehrausbildung ihre Berufschancen verbessern.
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