
Lehrlingsaustausch in der Hotellerie
Ein Lehrlingsaustausch ist eine tolle Gelegenheit für junge Menschen, über den Tellerrand des eigenen Lehrbetriebes zu blicken und wertvolle Erfahrungen zu sammeln. Was rechtlich gilt, erklärt Arbeitsrechtsexperte Dr. Günter Steinlechner.
Lehrbetriebe haben oft Interesse daran, dass ihre Lehrlinge nicht nur innerhalb des Betriebes, sondern auch in anderen (Partner-)Betrieben im In- oder Ausland ausgebildet werden, um dort ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern.
Rahmenbedingungen
Der bestehende Lehrvertrag bleibt während des Lehrlingsaustausches aufrecht, die Arbeit beim Partnerbetrieb gilt als Arbeitszeit. Der Lehrling erhält daher weiterhin die ihm gebührende Lehrlingsentschädigung und bleibt über seinen Lehrbetrieb bei der Österreichischen Gesundheitskasse angemeldet. Auch die Berufsschulpflicht bleibt aufrecht. Damit ist ein Lehrlingsaustausch zu Zeiten, in denen der Lehrling die Berufsschule besuchen muss, unzulässig.
Hinweis:
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Die Berufsschulen haben die Möglichkeit, während der Unterrichtszeit Betriebsbesuche zu organisieren. Dabei handelt es sich nicht um einen Lehrlingsaustausch.
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