Lehrlingsförderung
Sie bilden Lehrlinge in Ihrem Betrieb aus? Hier erfahren Sie, welche Förderungen im Zusammenhang mit der Lehrlingsausbildung möglich sind und wie sie diese am besten nutzen können.
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Die Förderung von Lehrlingen und Lehrbetrieben wird in Österreich über die Wirtschaftskammer abgewickelt.
Förderungen für Lehrbetriebe
Basisförderung
Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) auszubilden, werden im folgenden Ausmaß gefördert:
- für das 1. Lehrjahr 3 kollektivvertragliche Bruttolehrlingseinkommen
- für das 2. Lehrjahr 2 kollektivvertragliche Bruttolehrlingseinkommen
- für das 3. bzw. 4. Lehrjahr je 1 kollektivvertragliches Bruttolehrlingseinkommen- Für Lehrjahreswechsel ab dem 1.7.2026 gilt
Für alle Lehrverhältnisse, deren fördergegenständliches Lehrjahr ab dem 1. Juli 2026 endet, beträgt die auszuzahlende Beihilfe künftig 75 Prozent der bisherigen Berechnungsgrundlage. - Ausnahmeregelung: 100 Prozent Basisförderung für einen Lehrling
Für jeden Ausbildungsbetrieb gilt künftig, dass ein vom Betrieb ausgewählter Lehrling wie bisher zur Gänze gefördert wird. Pro Lehrbetrieb und Kalenderjahr kann daher eine fällige Basisförderung weiterhin zu 100 Prozent der bisherigen Berechnungsgrundlage gewährt werden. Die Lehrbetriebe können dabei flexibel entscheiden, welche allfällige Basisförderung im Kalenderjahr in voller Höhe beansprucht wird.
Basisförderung - Förderung für Internatskosten
- Coaching und Beratung: Lehre statt Leere
- Förderung für ausgezeichnete und gute Lehrabschlüsse
- Weitere Förderungen für Lehrbetriebe
- AMS-Förderung für ausgewählte Lehrlinge
Das AMS fördert die Ausbildung ausgewählter Lehrlinge, wie z.B. Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit oder mit Teilqualifikation oder Erwachsene (Ü18), die durch eine Lehrausbildung ihre Berufschancen verbessern.