Zum Inhalt
ÖHV zur Gewerbeordnungsreform: Guter Schritt, nächste Entlastungen müssen folgen
Presse

ÖHV zur Gewerbeordnungsreform: Guter Schritt, nächste Entlastungen müssen folgen

Hotels profitieren von einfacheren Genehmigungen und Nachweisen. ÖHV begrüßt den Nationalratsbeschluss und fordert mehr Tempo bei weiteren Bürokratiereformen.

Lesezeit: 

„Diese Reform bringt Verbesserungen, auf die viele Betriebe seit langem warten“, betont ÖHV-Generalsekretär Dr. Markus Gratzer anlässlich der vom Nationalrat einstimmig beschlossenen Novelle der Gewerbeordnung. Die ÖHV begrüßt die Erleichterungen für Investitionen und Betriebsübergaben. Für weitere Maßnahmen fordert sie einen verbindlichen Umsetzungsplan.

 

Modernisieren mit weniger Behördenaufwand

Photovoltaikanlagen, E-Ladestationen und Batteriespeicher sollen unter bestimmten Voraussetzungen ohne gewerberechtliches Genehmigungsverfahren errichtet werden können. „Wer in die eigene Stromversorgung investiert, braucht dafür keine unnötigen Behördenwege“, hält Gratzer fest. Gerade für Hotels, die ihre Energieversorgung umstellen, sind einfachere Verfahren eine Erleichterung. Auch bei Prüfberichten und Nachweisen wird die Handhabung vereinfacht: Werden die Unterlagen der Behörde auf deren Ersuchen schriftlich übermittelt, müssen sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vor Ort bereitgehalten werden. Dazu kommen Vereinfachungen bei Betriebsübergaben.

 

ÖHV begleitet Umsetzung in die Praxis

Die ÖHV hat mit ihrer Initiative „Weniger Bürokratie“ einen umfangreichen Vorschlagskatalog eingebracht. Viele Anliegen daraus finden sich im Entbürokratisierungspaket von Staatssekretär Sepp Schellhorn wieder. „Die Vorarbeit ist geleistet. Jetzt brauchen wir einen verbindlichen Zeitplan und mehr Tempo bei der Umsetzung in den zuständigen Ressorts“, fordert Gratzer. Die ÖHV wird die weiteren Reformen mit Rückmeldungen aus den Betrieben begleiten.

Martin Stanits

Martin Stanits

Leitung Public Affairs & Unternehmenssprecher E-Mail senden +43 1 5330952-20
Zur Hauptnavigation
Print Share

Diesen Artikel teilen

Das geistige Eigentum an allen Texten, Bildern und Videos auf dieser Website liegt bei der Österreichischen Hotelvereinigung oder wurde mit Genehmigung des jeweiligen Inhabers der entsprechenden Rechte verwendet. Es ist gestattet, diese Website zu betrachten, Extrakte auszudrucken, auf die Festplatte Ihres Computers zu speichern und an andere Personen weiterzuleiten. Es ist jedoch nicht gestattet, die Inhalte kommerziell zu nutzen oder Inhalte – auch in Teilen – in Publikationen zu verwenden. Weitergehende Rechte sind mit der Nutzung dieser Website nicht verbunden. Die Österreichische Hotelvereinigung ist nicht verantwortlich für fremde Inhalte von Websites, auf die von dieser Seite verwiesen wird.