Das Grundrecht auf Datenschutz schützt Menschen und ihre personenbezogenen Daten. In der Hotellerie bedeutet dies, einerseits mit den Gästedaten rechtlich korrekte umzugehen, v.a. beim Check-in und Check-out, in Zusammenhang mit Gästebewertungen und Kundenbindungsprogrammen. Bei Mitarbeiter:innen gilt es, etwa bei den Daten von Bewerber:innen, elektronischen Personalakten und Firmenaustritten die DSGVO einzuhalten.
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