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Abmahnung wegen Nutzung von Google Fonts

Wie soll man auf anwaltliche Abmahnungen wegen der Nutzung von Google Schriften reagieren? Hotels, aber auch Betriebe aus anderen Branchen, sind von einem niederösterreichischen Anwalt wegen einer Datenschutzverletzung im Zusammenhang mit der Nutzung von Google Fonts kontaktiert worden. Wir haben uns einerseits bei der Rechtsanwaltskammer über solche Praktiken beschwert und andererseits nachgefragt, was es damit auf sich hat.

Die durch einen Anwalt versendeten Abmahnungen wegen Datenschutzverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Google Fonts auf der Website erheben drei datenschutzrechtliche Ansprüche:

  1. einen Antrag auf Auskunft gemäß Art 15 DSGVO,
  2. die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie
  3. einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 100 Euro (plus 90 Euro an "Kosten der Rechtsverfolgung").

Prüfen Sie daher, ob IP-Adressen gespeichert wurden, geben Sie der betroffenen Person, die gewünschte Auskunft und sorgen Sie für die ordnungsgemäße Einbindung von Google Fonts.

Zu den angesprochenen Ansprüchen kann laut sms.law  (Schima Mayer Starlinger Rechtsanwälte) folgendes festgehalten werden:

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Rechtsservice E-Mail senden +43 1 5330952-14

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