Kreditschädigende Beurteilungen - was tun?
Gäste gestalten das Hotel-Image aktiv durch Bewertungen auf diversen Plattformen, die für alle sichtbar sind, mit. Wo liegt die Grenze der Zulässigkeit?
Über Hotelbewertungen haben Gäste einen nicht unbeachtlichen Einfluss auf das Image eines Hotels. Prinzipiell gilt das Recht auf freie Meinungsäußerung. Es hat jedoch dort seine Grenzen, wo das Gebot der Sachlichkeit eindeutig verletzt wird.
Eine unwahre Tatsachenbehauptung, deren Tatsachenkern überprüfbar ist, ist jedenfalls nicht gestattet. Viele Bewertungen sind ihrer Natur nach mit subjektiven Elementen durchzogen, die als nicht überprüfbare Werturteile im Rahmen der Meinungsfreiheit jedoch zulässig sind. Es ist somit im Einzelfall zu prüfen, ob es sich um eine unzulässige unwahre Tatsachenbehauptung oder um ein zulässiges Werturteil handelt.
Jede Manipulation von Bewertungen (z.B. Unterdrückung von schlechten Reviews, Fake Bewertungen etc.) ist natürlich unzulässig!
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