Krankenstand und Pflegeurlaub
Was gibt es zum Thema Krankenstand zu beachten? Kann man Mitarbeiter:innen im Krankenstand kündigen? Was wenn ein Urlaub oder Zeitausgleich durch Krankenstand unterbrochen wird?
Im Krankheitsfall sind Arbeitnehmer:innen verpflichtet, die Dienstverhinderung ohne Verzug den Arbeitgeber:innen anzuzeigen und auf Verlangen von Arbeitgeber:innen (auch mehrmals) eine Bestätigung der zuständigen Krankenkasse, des Amtsarztes/der Amtsärztin oder des Gemeindearztes/der Gemeindeärztin über Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Es besteht kein Recht auf Information hinsichtlich Diagnose. Entscheidend ist, dass Arbeitnehmer:innen zur Vorlage einer ärztlichen Bestätigung verpflichtet sind, wenn sie von Arbeitgeber:innen im konkreten Einzelfall aufgefordert werden; dies unabhängig davon, was im Dienstvertrag vereinbart wurde.
Sind Arbeitnehmer:innen vom Arzt krankgeschrieben, ist damit das Fernbleiben von der Arbeit entschuldigt. Kommen Arbeitnehmer:innen der Verpflichtung (Meldung des Krankenstandes sowie Vorlage der Krankenstandsbestätigung) trotz entsprechender Aufforderung nicht nach, so verlieren sie für die Dauer der Säumnis den Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts durch die Arbeitgeber:innen.
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