Krankenstand und Pflegeurlaub
Was gibt es zum Thema Krankenstand zu beachten? Kann man Mitarbeiter im Krankenstand kündigen?
Im Krankheitsfall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, ohne Verzug die Dienstverhinderung dem Arbeitgeber anzuzeigen und auf Verlangen des Arbeitgebers (auch mehrmals) eine Bestätigung der zuständigen Krankenkasse, des Amtsarztes oder Gemeindearztes über Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache (es besteht kein Recht auf Information hinsichtlich Diagnose) der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer zur Vorlage einer ärztlichen Bestätigung verpflichtet ist, wenn er vom Arbeitgeber im konkreten Einzelfall aufgefordert wird; dies unabhängig davon, was im Dienstvertrag vereinbart wurde.
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