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Krankenstand und Pflegeurlaub

Was gibt es zum Thema Krankenstand zu beachten? Kann man Mitarbeiter im Krankenstand kündigen?

Dr. Guenter Steinlechner
Artikel von Dr. Guenter Steinlechner

Jurist und Unternehmensberater, Spezialgebiet Arbeitsrecht

Im Krankheitsfall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, ohne Verzug die Dienstverhinderung dem Arbeitgeber anzuzeigen und auf Verlangen des Arbeitgebers (auch mehrmals) eine Bestätigung der zuständigen Krankenkasse, des Amtsarztes oder Gemeindearztes über Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache (es besteht kein Recht auf Information hinsichtlich Diagnose) der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer zur Vorlage einer ärztlichen Bestätigung verpflichtet ist, wenn er vom Arbeitgeber im konkreten Einzelfall aufgefordert wird; dies unabhängig davon, was im Dienstvertrag vereinbart wurde.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

RechtsserviceE-Mail senden+43 1 5330952-14

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