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Dienstkleidung – Was ist zu beachten?

Wann haben Mitarbeiter Anspruch auf Dienstkleidung und worauf muss die Lohnverrechnung dabei Rücksicht nehmen?

Dr. Guenter Steinlechner
Artikel von Dr. Guenter Steinlechner

Jurist und Unternehmensberater, Spezialgebiet Arbeitsrecht

Arbeitsrechtlicher Anspruch auf Dienstkleidung

Der Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe formuliert in Abschnitt 12 (Handwerkzeug, Hausuniformen): „Wird in einem Betrieb eine besondere, über den Rahmen der allgemein üblichen Berufskleidung hinausgehende Dienstkleidung verlangt, die üblicherweise in einem anderen Betrieb nicht verwendet wird, so hat der Dienstgeber die Kosten für deren Beistellung zu tragen.“

Damit schafft der Kollektivvertrag einen Anspruch des Arbeiters auf Beistellung von besonderer Kleidung, die der Arbeiter auf Verlangen des Arbeitgebers in der Dienstzeit tragen muss. Diese Dienstkleidung ist dem Arbeiter kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Der Kollektivvertrag für Angestellte sieht keinen vergleichbaren Anspruch vor. Allerdings können die Grundsätze des Kollektivvertrages für Arbeiter auch auf Angestellte angewendet werden, da die solcherart beschriebene Dienstkleidung wohl einen entsprechenden Anspruch nach ABGB begründen wird.

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