Dienstkleidung – Was ist zu beachten?
Wann haben Mitarbeiter Anspruch auf Dienstkleidung und worauf muss die Lohnverrechnung dabei Rücksicht nehmen?
Autor: Dr. Günter Steinlechner, Jurist und Unternehmensberater, Spezialgebiet Arbeitsrecht
Arbeitsrechtlicher Anspruch auf Dienstkleidung
Der Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe formuliert in Abschnitt 12 (Handwerkzeug, Hausuniformen): „Wird in einem Betrieb eine besondere, über den Rahmen der allgemein üblichen Berufskleidung hinausgehende Dienstkleidung verlangt, die üblicherweise in einem anderen Betrieb nicht verwendet wird, so hat der Dienstgeber die Kosten für deren Beistellung zu tragen.“
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