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Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Wir haben versucht, auf eine Erstinformation zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu erstellen, das in Deutschland für Unternehmen ab mindestens 1.000 Mitarbeiter:innen gilt. Für österreichische Unternehmen kann sich über Zuliefertätigkeiten (auch von Dienstleistungen) unabhängig von der Anzahl der Mitarbeitenden eine mittelbare Geltung des Gesetzes ergeben.

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Worum geht es?

Das LkSG verpflichtet Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter:innen zur Beachtung und dem Schutz von Menschenrechten und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten und soll die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in der gesamten Lieferkette sicherstellen. Auch auf EU-Ebene wird über verbindliche Sorgfaltspflichten in globalen Wertschöpfungsketten diskutiert.

Was bedeutet das für österreichische Unternehmen?

In Österreich ansässige Unternehmen können mit der mittelbaren Geltung des Gesetzes konfrontiert sein, wenn betroffene Auftraggeber:innen (z.B. Firmengäste) ihnen bestimmte Pflichten abverlangen. Das kann beispielsweise bedeuten, dass deutsche Kundinnen und Kunden ein Bekenntnis zum (nachhaltigen) Unternehmenskodex (Code of Conduct) verlangen oder Fragebögen zum fristgerechten Ausfüllen übermitteln. Mittelbar betroffene österreichische Unternehmen wie z.B. auch Hotels müssen entsprechend handeln, wenn sie weiterhin Dienstleister:innen bleiben wollen.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Leitung Mitgliederservice E-Mail senden +43 1 5330952-14
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