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Musikrechte - AKM, VGR und RAW
Rechtsinfo

Musikrechte - AKM, VGR und RAW

Laut höchstrichterlicher Erkenntnis ist das Hotelzimmer öffentlicher Raum. Schaut der Gast am Zimmer TV, fallen daher Lizenzentgelte an. Ebenso bei Hintergrundmusik im Lift, im Wellnessbereich oder im Restaurant und natürlich bei Events. Und leider häufen sich die Fälle von Abmahnungen bei Musiknutzung auf Social Media!

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Exkurs: Public Viewing

  • Eurovision Song Contest

    Der Veranstalterverband Österreich (VVAT) hat mit der AKM und dem ORF erfolgreich vereinbart, dass Public Viewings für nicht-gewerbliche Veranstaltungen im Rahmen der Berichterstattung des EUROVISION SONG CONTEST 2026 bis zu einer Bildschirmdiagonale von 3 m frei sind.

  • Fußball-Weltmeisterschaft 2026

    Alle Infos zum Thema öffentliche Übertragung bzw. Public Viewing finden Sie hier.

Warum Lizenzgebühren für Verwertungsrechte?

An Musik haben alle Urheber:innen (Text, Melodie etc.), Sänger:innen und/oder Verleger:innen Rechte, die abzugelten sind. Es ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob Musik von einem käuflich erworbenem oder gebührenpflichtig genutztem Medium (Radio, TV, LP, Spotify, Streamingplattform…) privat oder gewerblich genutzt wird. Gerade auf Social Media -Kanälen haben User oft noch nicht gelernt, hier zu unterscheiden und laden z.B. ein Reel, das mit einem Tool erstellt und mit Musik unterlegt wurde, dann im gewerblich genutzten Instagram-Kanal hoch.

Die AKM ist die größte Urheberrechtsgesellschaft in Österreich, als Genossenschaft organisiert und gehört den Autor:innen, Komponist:innen und Musikverleger:innen. Wenn Musik zum Beispiel im Radio oder bei öffentlichen Veranstaltungen gespielt oder im Internet/Mobilfunknetz zur Verfügung gestellt wird, gebührt den Musikurheber:innen dafür – laut Urheberrecht – eine faire Bezahlung. Die AKM hebt diese Tantiemen treuhändig ein und gibt sie weiter.

Wofür steht RAW und VGR?

Ende 2018 hat sich der Veranstalterverband Österreich (VVAT) mit der Einrichtung zur Geltendmachung der Rechte der öffentlichen Aufführung/Wiedergabe von Audiovisuellen Medien GmbH (RAW) – diese vertritt die Rechte nationaler und internationaler Filmproduzenten und -studios ‒ auf einen Tarif für die öffentlichen Aufführung von Filmwerken am Hotelzimmer geeinigt, der seit 2019 von der AKM eingehoben wird.

Im März 2020 hat sich der Veranstalterverband Österreich (VVAT) mit der Verwertungsgesellschaft Rundfunk GmbH (VGR) – diese vertritt die Rechte nationaler und internationaler Rundfunkanstalten (z.B. ORF, ATV, ARD, ZDF, Pro7, Sat1, RTL, uvm.) ‒ auf einen Tarif für die Nutzung der Rechte der TV-Sender an Eigen- und Auftragsproduktionen ab 01.04.2020 geeinigt. 

Die AKM ist mit Umsetzung und Einhebung beauftragt.

Welche Lizenzen sind für Hotellerie & Gastronomie erforderlich?

Im Hotel kann in unterschiedlichsten Fällen lizenzierte Musik eingesetzt werden:

  • TV- und Radio-Nutzung im Hotelzimmer: Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes und einer ergangenen Entscheidung des OGH in Österreich (4 Ob 120/10s) handelt es sich bei der Wiedergabe von TV- und Radio-Programmen in den Gästezimmern eines Beherbergungsbetriebes um eine öffentliche Aufführung. 

  • Auch für Musikdarbietungen in allgemein zugänglichen Bereichen ist ein Aufführungsentgelt gemäß den dafür geltenden Tarifen zu entrichten. Beispiele: Hintergrundmusik in allgemeinen Bereichen (z.B. Lobby, Barbereich, Restaurant), Event-Musik oder Einzelveranstaltungen (wie Bälle, Frühschoppen, Jazzbrunch etc.) oder Musik in der Telefonwarteschleife bzw. auf Social Media. Achtung: Hier kommt es vermehrt zu Abmahnungen und Strafen - im gewerblichen Bereich daher unbedingt darauf achten, dass lizenzfreie Musik verwendet wird.

Da das Thema relativ komplex ist und es je nach Hotelausstattung (z.B. Musik auch im Aufzug, Wellnessbereich...), Art und Häufigkeit der Musik oder Kapazitäten unzählige Eventualitäten geben kann bitten wir, Beratungsgespräche beim AKM-Außendienst oder dem Veranstalterverband zu nutzen.

Stand: April 2026

Ihr Ansprechpartner

Manuel Schrenk

Manuel Schrenk

Mitgliederservice E-Mail senden +43 1 5330952-25
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