
ORF-Beitrag
Bislang schrieb die GIS Gebühren Info Service GmbH die Rundfunkgebühren vor, ab 01. Jänner 2024 hebt das ORF-Beitrags Service ORF-Beitrag und Landesabgabe ein. Bei Unternehmen wird der Beitrag je nach ausbezahlter Lohnsumme gestaffelt.
Die wichtigsten Eckpunkte
- Eine geräteunabhängige Haushaltsabgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ORF) ersetzt die derzeitige GIS-Gebühr.
- Der ORF-Beitrag wird für Haushalte 15,30 Euro/Monat, zzgl allfälliger Landesabgaben betragen (USt wird nicht eingehoben). An Nebenwohnsitzen fällt kein ORF-Beitrag an.
- Für Unternehmen wird der Beitrag je nach ausbezahlter Lohnsumme/Jahr gestaffelt, wobei es 6 Stufen und eine Deckelung für große Unternehmen gibt.
- Die Abgabe wird künftig über die ORF-Beitrags-Service GmbH eingehoben. Eine Anmeldung ist nur notwendig, wenn bei der GIS keine aktuelle Meldung vorliegt. Aufrechte GIS-Meldungen und aufrechte SEPA-Aufträge werden unter Anpassung des eingezogenen Betrages weitergeführt (Bemessungsgrundlage wird automatisiert vom Finanzministerium bereitgestellt).
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