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ORF-Beitrag

ORF-Beitrag

Bislang schrieb die GIS Gebühren Info Service GmbH die Rundfunkgebühren vor, ab 01. Jänner 2024 hebt das ORF-Beitrags Service ORF-Beitrag und Landesabgabe ein. Bei Unternehmen wird der Beitrag je nach ausbezahlter Lohnsumme gestaffelt.

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Die wichtigsten Eckpunkte

  • Eine geräteunabhängige Haushaltsabgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ORF) ersetzt die derzeitige GIS-Gebühr.
  • Der ORF-Beitrag wird für Haushalte 15,30 Euro/Monat, zzgl allfälliger Landesabgaben betragen (USt wird nicht eingehoben). An Nebenwohnsitzen fällt kein ORF-Beitrag an.
  • Für Unternehmen wird der Beitrag je nach ausbezahlter Lohnsumme/Jahr gestaffelt, wobei es 6 Stufen und eine Deckelung für große Unternehmen gibt. 
  • Die Abgabe wird künftig über die ORF-Beitrags-Service GmbH eingehoben. Eine Anmeldung ist nur notwendig, wenn bei der GIS keine aktuelle Meldung vorliegt. Aufrechte GIS-Meldungen und aufrechte SEPA-Aufträge werden unter Anpassung des eingezogenen Betrages weitergeführt (Bemessungsgrundlage wird automatisiert vom Finanzministerium bereitgestellt).

Beitragshöhe für Unternehmen

Je nach jährlicher Bruttolohnsumme (maßgeblich ist die Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer) gibt es 6 Stufen mit den jeweils vorgeschriebenen ORF-Beiträgen (Achtung: OHNE etwaige Landesbeiträge):

  • bis 1,6 Mio. Euro einen ORF-Beitrag = 183,60 Euro/Jahr
  • bis 3 Mio. Euro zwei ORF-Beiträge = 367,20 Euro/Jahr
  • bis 10 Mio. Euro sieben ORF-Beiträge = 1.285,20 Euro/Jahr
  • bis 50 Mio. Euro zehn ORF-Beiträge = 1.836 Euro/Jahr
  • bis 90 Mio. Euro zwanzig ORF-Beiträge = 3.672 Euro/Jahr
  • über 90 Mio. Euro fünfzig ORF-Beiträge = 9.180 Euro/Jahr

Die Beiträge für besonders große Unternehmen sind mit 18.360 Euro gedeckelt.

Longstay-Gäste

  • Longstay-Gäste, die im Hotel einen Wohnsitz begründen müssen, werden grundsätzlich beitragspflichtig.
    Ist auf deren Meldezettel die allgemeine Hoteladresse angeführt, unter der das Unternehmen bereits den ORF-Beitrag leistet, ist der Gast von der Beitragspflicht ausgenommen. Die Details sind an die Beitragsstelle mittels dem Formular Ausnahmen im betrieblichen Bereich zu melden.

    Ist am Meldezettel die konkrete Zimmernummer angeführt, dann ist die Meldung vom Gast direkt vorzunehmen und der Beitrag von ihm direkt zu leisten.

     

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Rechtsservice E-Mail senden +43 1 5330952-14
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