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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH)
Rechtsinfo

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) regeln als Standard-Vertragstbestandteil die wichtigsten Bestimmungen für Beherbergungsverträge. Wer keine individuellen AGBs hat, kann auch mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie aus 2006 (AGBHs) arbeiten. Diese werden aktuell von der Wirtschaftskammer überarbeitet.

Lesezeit: 

Neu: AGBH 2026

neue agbhs

  • Achtung: Die Wirtschaftskammer überarbeitet aktuell die AGBHs aus 2006. Eine aktuelle Version soll voraussichtlich im Juli 2026 zur Verfügung stehen. Wir informieren, sobald neue AGBH vorliegen.

Interimistische AGBH

Die Wirtschaftskammer hat die ursprünglichen AGBHS 2006 verfasst und überarbeitet diese nun. 
Bis die Überarbeitung vollständig abgeschlossen ist und eine neue Version der AGBHs (in verschiedenen Sprachen) verfügbar ist, geben wir folgende Empfehlung der Wirtschaftskammer weiter:

Bis die Überarbeitung vollständig abgeschlossen ist und eine neue Version der AGBHs verfügbar ist, empfehlen wir Ihnen, folgende Punkte, die bisher in den AGBHs enthalten waren, bis auf Weiteres zu streichen:

  • 6. Beistellung einer Ersatzunterkunft

    6.1
    6.2
     

  • 11. Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen
    11.2
    11.5
     
  • 12. Haftungsbeschränkungen
    12.1 
     
  • 15. Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung
    15.2
     

In den derzeit abrufbaren AGBH in deutsch, englisch, französisch, Italienisch und niederländisch wurden diese Klauseln bereits gestrichen, dadurch ergibt sich eine neue Nummerierung.

Hintergrund dieser aktuellen Empfehlung ist, dass derzeit ein Klagsverein Unterlassungsklagen gegen einzelne Hotelbetriebe einbringt, sofern diese Klauseln weiterhin verwendet werden. Um rechtliche Risiken zu vermeiden, raten wir daher dringend, die genannten Punkte vorläufig nicht mehr in Ihren AGB zu führen.

Sollte Ihnen eine Klageschrift zugestellt werden, sollten Sie sich unbedingt an Ihren Rechtsbeistand oder Ihre Rechtsschutzversicherung wenden, und diese nicht unbeantwortet lassen.

Sobald die Überarbeitung der AGBH abgeschlossen ist, werden wir Ihnen die aktualisierte Fassung unverzüglich zur Verfügung stellen!

Die (alten) AGBH 2006

Hier finden Sie die noch nicht überarbeiteten AGBH 2006 in den wichtigsten Sprachen. 

Es wird empfohlen, diese aktuell nicht mehr zu verwenden!

Lesen Sie hier, worauf Sie bei der Angebotslegung sonst noch achten sollten.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Leitung Mitgliederservice E-Mail senden +43 1 5330952-14
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