
Einigung bei Trinkgeld
Trinkgelder bleiben steuerfrei! Bezüglich Trinkgeldpauschalen hat sich die Regierung auf bundesweit einheitliche Beträge geeinigt und künftig soll es keine Nachzahlungen mehr geben, falls das tatsächliche Trinkgeld höher ausfällt.
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Was bisher bekannt ist
Das sind die Eckpunkte der Trinkgeld-Regelung, wie sie ab 2026 gelten soll:
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Das Trinkgeld bleibt steuerfrei!
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Bezüglich Sozialversicherung wird weiterhin mit Pauschalen gearbeitet, die sind aber künftig bundesweit einheitlich. Daher müssen Arbeitgeber:innen auch in Zukunft nicht im Detail überprüfen, wie hoch genau das Trinkgeld von einzelnen Mitarbeiter:innen ist.
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Die bundesweit einheitlichen Pauschalbeträge im Hotel- und Gastgewerbe betragen:
- Mit Inkasso: 65 Euro (2026), 85 Euro (2027), 100 Euro (2028)
- Ohne Inkasso: 45 Euro (2026/2027), 50 Euro (2028)
- Danach soll es eine jährliche Valorisierung geben. -
Mitarbeiter:innen, die kein Trinkgeld erhalten, können aus den Pauschalen hinausoptieren. Auch bei einem wesentlichen Unterschreiten der Pauschalen kann die Bemessung der Abgaben am tatsächlichen Trinkgeld erfolgen.
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Wenn das tatsächliche Trinkgeld höher ist als die Pauschale, soll es dennoch keine zusätzlichen Abgaben oder Nachzahlungen geben. Laut Staatssekretärin Zehetner entfällt eine rückwirkende Aufrollung und damit auch das Damoklesschwert der Nachzahlung. Medienberichten zufolge sollen alle Verfahren gegen Betriebe, denen eine Nachzahlung droht, eingestellt werden. Für Betriebe, die bereits hohe Nachzahlungen leisten mussten, ist eine noch nicht bekannte Härtefall-Regelung vorgesehen.
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Die Festsetzung erfolgt für Dienstnehmer:innen, die üblicherweise Trinkgelder erhalten bzw. über betriebliche Verteilsysteme an Trinkgeldern beteiligt werden (TRONC-System).
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Die Reglungen gelten unabhängig davon, ob das Trinkgeld bar oder mittels elektronischer Zahlung gegeben wird.
Eine konkrete gesetzliche Regelung ist noch nicht bekannt.
Stand: 24. Juli 2025