Alles zur Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern
Wann zählen Zeiten der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern zur Arbeitszeit? Wer übernimmt die Kosten? Im Folgenden erfahren Sie alles Wesentliche!
Autor: Dr. Günter Steinlechner, Jurist und Unternehmensberater, Spezialgebiet Arbeitsrecht
Varianten der Aus- und Weiterbildung
Variante 1: Freiwillige Aus- und Weiterbildung in der Freizeit
Der Arbeitgeber ermöglicht dem Arbeitnehmer eine freiwillige Aus- und Weiterbildung in seiner Freizeit, indem er ihm die Kosten einer Aus- und Weiterbildung bezahlt. Der Arbeitnehmer absolviert freiwillig die Aus- und Weiterbildung außerhalb der Arbeitszeit, indem er freie Tage, Zeitausgleich oder Urlaub nimmt.
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