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Alles zur Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern

Wann zählen Zeiten der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern zur Arbeitszeit? Wer übernimmt die Kosten? Im Folgenden erfahren Sie alles Wesentliche!

Autor: Dr. Günter Steinlechner, Jurist und Unternehmensberater, Spezialgebiet Arbeitsrecht

Varianten der Aus- und Weiterbildung

Variante 1: Freiwillige Aus- und Weiterbildung in der Freizeit

Der Arbeitgeber ermöglicht dem Arbeitnehmer eine freiwillige Aus- und Weiterbildung in seiner Freizeit, indem er ihm die Kosten einer Aus- und Weiterbildung bezahlt. Der Arbeitnehmer absolviert freiwillig die Aus- und Weiterbildung außerhalb der Arbeitszeit, indem er freie Tage, Zeitausgleich oder Urlaub nimmt.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Rechtsservice E-Mail senden +43 1 5330952-14

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