Verzugszinsen
Die Gäste sind bereits abgereist, aber die Leistungen sind noch nicht bezahlt? Dann können Sie die gesetzlichen Verzugszinsen in Rechnung stellen.
Die Gäste sind bereits abgereist, aber die Leistungen sind noch nicht bezahlt? Dann können Sie ab dem Tag nach der Fälligkeit die gesetzlichen Verzugszinsen in Rechnung stellen, diese fallen verschuldensunabhängig an. Je nach Art des Geschäftes sind die Verzugszinsen anhand eines Zinssatzes zu berechnen.
Dieser Content ist exklusiv für ÖHV Mitglieder
Melden Sie sich an, um diesen Artikel weiterzulesen!
Sind Sie noch nicht Teil des ÖHV-Netzwerkes?
Informieren Sie sich jetzt über die Vorteile der ÖHV-Mitgliedschaft und lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen!