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Verzugszinsen

Die Gäste sind bereits abgereist, aber die Leistungen sind noch nicht bezahlt? Dann können Sie die gesetzlichen Verzugszinsen in Rechnung stellen.

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Die Gäste sind bereits abgereist, aber die Leistungen sind noch nicht bezahlt? Dann können Sie ab dem Tag nach der Fälligkeit die gesetzlichen Verzugszinsen in Rechnung stellen, diese fallen verschuldensunabhängig an. Je nach Art des Geschäftes sind die Verzugszinsen anhand eines Zinssatzes zu berechnen.

Verbrauchergeschäfte

Bei Verbrauchergeschäften in Österreich gilt ein Zinssatz von 4 % pro Jahr.

Unternehmergeschäfte

Bei beidseitigen unternehmerischen Geschäften (z.B. Rechtsverhältnis Hotelier/Reisebüro) gilt der Zinssatz von 9,2 % über dem Basiszinssatz (Hier finden Sie den aktuellen Basiszinssatz). Wurde der Zahlungsverzug nicht vom Schuldner verursacht gilt ebenfalls der Zinssatz von 4 % pro Jahr.

Außerdem sind Sie als Hotelier berechtigt etwaige Betreibungskosten vom Schuldner in Höhe eines Pauschalbetrages von 40 Euro als Entschädigung einzufordern. Diese Kosten brauchen nicht nachgewiesen werden und sind von einem Verschulden des Schuldners unabhängig. Ein darüberhinausgehender Betrag setzt Verschulden voraus und ist weiterhin im Wege des Schadenersatzes geltend zu machen.

Stand: September 2023

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Rechtsservice E-Mail senden +43 1 5330952-14
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