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Verzugszinsen

Die Gäste sind bereits abgereist, aber die Leistungen sind noch nicht bezahlt? Dann können Sie die gesetzlichen Verzugszinsen in Rechnung stellen.

Die Gäste sind bereits abgereist, aber die Leistungen sind noch nicht bezahlt? Dann können Sie ab dem Tag nach der Fälligkeit die gesetzlichen Verzugszinsen in Rechnung stellen, diese fallen verschuldensunabhängig an. Je nach Art des Geschäftes sind die Verzugszinsen anhand eines Zinssatzes zu berechnen.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Rechtsservice E-Mail senden +43 1 5330952-14

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