Urlaub
Mitarbeiter haben Anspruch auf Urlaub – was müssen Sie als Arbeitgeber diesbezüglich beachten?
Autor: Dr. Günter Steinlechner, Jurist und Unternehmensberater, Spezialgebiet Arbeitsrecht
Laut den Arbeitsrechtsexperten Dr. Ingrid Korenjak und Mag. Augustin Weber von der Rechtsanwalts-Partnerschaft Doralt Seist Csoklich sind Nettolohnvereinbarungen grundsätzlich zulässig. Bei derartigen echten Nettolohnvereinbarungen richtet sich der Anspruch des Arbeitnehmers nur auf den Nettolohn. Das Steuerrisiko trifft in diesem Fall den Arbeitgeber, der einerseits generelle Steuererhöhungen zu tragen hat, andererseits aber gewährte Steuervorteile nicht weitergeben muss (9 ObA 72/03h).
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