
Gästeverzeichnisblatt
Alle Gäste von Beherbergungsbetrieben müssen binnen 24 Stunden mittels Gästeverzeichnisblatt registriert werden. Was bedeutet das? Was muss beachtet werden?
Neues Muster
-
Auf dem Gästeverzeichnisblatt müssen seit Ende Jänner folgende Angaben zum Geschlecht möglich sein: männlich, weiblich, divers, inter, offen und „Sofern nicht zutreffend: keine Angabe“. Alte analoge oder digitale Vorlagen dürfen noch bis Ende Jänner 2024 verwendet werden.
Der Beherbergungsbetrieb muss die Gäste auf ihre Meldepflicht hinweisen. Longstay-Gäste, die länger als 2 Monate bleiben, müssen sich zusätzlich mittels Meldezettel-Formular bei der Meldebehörde anmelden.
Dieser Content ist exklusiv für ÖHV Mitglieder
Melden Sie sich an, um diesen Artikel weiterzulesen!
Sind Sie noch nicht Teil des ÖHV-Netzwerkes?
Informieren Sie sich jetzt über die Vorteile der ÖHV-Mitgliedschaft und lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen!