
AKM hebt Lizenzentgelte für Hotel-TV ein
Laut höchstrichterlicher Erkenntnis ist das Hotelzimmer öffentlicher Raum. Schaut der Gast am Zimmer TV, fallen Lizenzentgelte an.
Die AKM ist die größte Urheberrechtsgesellschaft in Österreich, als Genossenschaft organisiert und gehört den Autoren, Komponisten und Musikverlegern. Hinter jedem Lied stehen Komponisten und Texter, die sie geschrieben haben. Wenn Musik zum Beispiel im Radio oder bei öffentlichen Veranstaltungen gespielt oder im Internet/Mobilfunknetz zur Verfügung gestellt wird, gebührt den Musikurhebern dafür – laut Urheberrecht – eine faire Bezahlung. Die AKM hebt diese Tantiemen treuhändig ein und gibt sie an die Komponisten und Songtexter weiter.
In der Hotellerie betreffen die meisten entgeltpflichtigen Fälle die öffentliche Aufführung von TV und Radio in den Hotelzimmern und den sonstigen Hotelbereichen sowie die Durchführung von Einzelveranstaltungen.
Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes und einer ergangenen Entscheidung des OGH in Österreich (4 Ob 120/10s) handelt es sich bei der Wiedergabe von TV- und Radio-Programmen in den Gästezimmern eines Beherbergungsbetriebes um eine öffentliche Aufführung.
Ende 2018 hat sich der Österreichische Veranstalterverband mit der Einrichtung zur Geltendmachung der Rechte der öffentlichen Aufführung/Wiedergabe von Audiovisuellen Medien GmbH (RAW) – diese vertritt die Rechte nationaler und internationaler Filmproduzenten und -studios ‒ auf einen Tarif für die öffentlichen Aufführung von Filmwerken am Hotelzimmer geeinigt, der seit 2019 von der AKM eingehoben wird.
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